Hallo,
ich habe zwei Jahre Elternzeit beim AG beantragt und die läuft am 02.02.2012 aus. Nun habe ich bereits im August mündlich und am 21.11.11 schriftlich per Mail einen Antrag geschickt dass ich meine Elternzeit um ein weiters Jahr verlängere und gerne Teilzeit arbeiten möchte. (20 stunden).
Hatte gestern ein Gespräch mit Personalabteilung und mir wurde jetzt gar keine Stelle angeboten. Es wäre keine frei. Aber schiftlich hab ich auch nichts bekommen.
Wie sieht nun meine rechtliche Situation aus??
Danke.
MFG
M.Dorn
Mitglied inaktiv - 21.12.2011, 10:51
Antwort auf:
Teilzeitarbeit während der Elternzeit?
Hallo,
erst einmal besteht ein Anspruch auf Verlängerung, wenn man mind. 2 Jahre beantragt hatte.
Ist eine Einigung wegen der TZ nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.12.2011
Antwort auf:
Teilzeitarbeit während der Elternzeit?
hallo
spätestens am 2.2. müsste ja ein frei sein,deine alte!
da würde ich nochmal nachfragen!
von
CKEL0410
am 21.12.2011, 11:37
Antwort auf:
Teilzeitarbeit während der Elternzeit?
also bei meinem ag kämen wenn überhaupt nur betriebliche gründe in betracht....aber dann brauch ich das doch auch schriftlich oder?? er hat ja dann auch nicht die 4 wochen frist eingehalten um mir schriftlich den antrag abzulehnen...
Mitglied inaktiv - 21.12.2011, 12:05