Hallo Frau Bader,
ich habe heute meinen Vertrag für die Teilzeitarbeit während der Elternzeit (3.Jahr) bekommen. Mündlich war mit meinem Chef vereinbart, dass ich die 15 Std. auf 4 Tage vormittags verteilen kann. Im Vertrag steht nun, dass ich auch zu Nachtmittagsarbeit etc. bereit stehen muss. Ich habe jedoch nur einen 25-Std.-Platz im Kiga (nur vormittags). Wie soll das gehen? In unserem Ort bekommt man U3 auch nur einen Platz für die tatsächliche Arbeitszeit, das heißt, ich hätte 35 Std. gar nicht bekommen.
Was raten Sie mir?
Danke und Gruß
von
KrümelsMami2009
am 17.11.2011, 14:34
Antwort auf:
Teilzeitarbeit in der Elternzeit - muss man flexibel sein?
Hallo,
ich würde einfach mal nett mit dem Chef reden u darum bitten, die mündliche Vereinbarung mit aufzunehmen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.11.2011
Antwort auf:
Teilzeitarbeit in der Elternzeit - muss man flexibel sein?
Würde freundlich nachfragen, dass sie bitte die mündliche Vereinbarung auch schriftlich fixieren.
Wenn sie es machen, dann hast Du Glück, denn Teilzeit müssen sie meist ( hängt von Betriebsgröße und so zusammen ) ermöglichen, aber die Zeiten müssen sie nicht nach den Betreuungszeiten ermöglichen.
Mitglied inaktiv - 17.11.2011, 14:53