Sehr geehrte Frau N. Bader, Meine zweijährige Elternzeit, mit Teilzeitbeschäftigung im zweiten Jahr wurde schriftlich von meinem Arbeitgeber genehmigt, dass heißt ich müsste im September 2013 wieder arbeiten gehen. Nun bekommen wir erst ab März 2014 einen Platz bei der Tagesmutter. Wie und wann müsste ich meinen Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen das ich erst wieder ab März arbeiten kommen kann? Darf er mir das verweigern? Vielen Dank Katrin
von Kame am 25.01.2013, 16:34