Guten Tag Frau Bader, ich hätte ein paar Fragen zur Teilzeit in der Elternzeit. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, aber bekomme das Elterngeld nur auf 1 Jahr ausbezahlt. Jetzt würde ich gerne schon früher wieder arbeiten gehen, in dem 2 Jahr der Elternzeit. Unser Betrieb ist nicht so gross, wir sind genau 15 Mitarbeiter (ausser mir, der Leitung und dem Hausmeister). Ich wusste nicht genau wie es gerechnet wird. Ich bin seit 7 Jahren in diesem Betrieb unbefristet angestellt, allerdings mit Unterbrechung der Elternzeit und meiner ersten Elternzeit. Meine Frage ist, kann der Arbeitgeber meinen Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit ablehnen? Was genau zählt zu den betrieblichen Gründen? Ich danke Ihnen im Vorraus! Julia B.
von Mama2016 am 28.10.2019, 16:07