Hallo Frau Bader, Ich erwarte jetzt mein erstes Baby und werde 2 Jahre Elternzeit nehmen. Ich möchte bereits bei der Anmeldung der Elternzeit bei dem Arbeitgeber meinen Wunsch zur Teilzeitarbeit im 2. Elternzeitjahr äußern (aus verschiedenen Gründen, so mit dem Arbeitgeber verabredet). Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertag in einem großen Unternehmen und ich habe einen Anspruch auf die Teilzeitarbeit während der Elternzeit. Nun habe ich eine Frage: was wenn es sich herausstellt, dass ich doch nicht im 2. EZJ arbeiten kann? Kann ich dann die Teilzeitarbeit absagen/ kündigen? Unter welchen Voraussetzungen kann es erfolgen (Fristen wie bei der Beantragung der TZ also spätestens 7 Wochen vor dem Beginn?)? Müssen dann wichtige Gründe vorliegen? Oder gilt so eine Verabredung als unkündbar und ich würde dadurch, dass ich mich an der Verabredung nicht halten kann, meinen normalen unbefristeten Arbeitsvertrag gefährden? Danke für Ihre Hilfe, MfG, Stef
von Stefanie8448 am 23.04.2014, 10:39