Hallo Frau Bader,
ist es richtig, dass
a) die Stundenzahl bei Gewährung einer Haushaltshilfe während der Schwangerschaft auf 140 Stunden begrenzt ist?
b) die sonst übliche Zuzahlung von 10% (mind. 5EUR, max 10EUR je Kalendertag) anfällt?
So zumindest sieht das meine Krankenkasse. Mir wurde die Haushaltshilfe wegen drohender Frühgeburt und einzuhaltender Bettruhe verordnet (Kind ist im Haushalt vorhanden). Aber im Web lese ich auf diversen Seite immer wieder, dass die Verordnung wegen Schwangerschaft eine Ausnahme sei und deswegen KEINE Zuzahlung anfallen würde und auch KEINE Begrenzung der Stunden erfolgt. (Wobei dies wohl in RVO §199 verankert war und der ist gelöscht?).
Schließlich kann es ja sein, dass man z.B. im 5. Monat bereits Bettruhe halten muss und wie soll man die Familie versorgen, wenn die 140 Std. verbraucht sind?
Vielen Dank schon einmal für Ihr Feedback!
von
lihnea
am 02.12.2013, 15:30
Antwort auf:
Stundenbegrenzung Zuzahlung für Haushaltshilfe wegen drohender Frühgeburt fällig
Hallo,
. Eine Haushaltshilfe wird für maximal 8 Stunden und im besonderen Ausnahmefall (haushaltsführende Person = erkrankte Person ist alleinerziehend) für max. 10 Stunden pro Tag genehmigt. Es fallen pro Tag Zuzahlungen an.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.12.2013
Antwort auf:
Stundenbegrenzung Zuzahlung für Haushaltshilfe wegen drohender Frühgeburt fällig
Leider kann ich dir nicht viel weiterhelfen. Ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen, das ich mehrere Monate im Krankenhaus lag aufgrund meiner SS, zuhause 2 Kinder die um spätestens 16 Uhr aus dem Kindergarten geholt werden mussten, mein Partner arbeitete bis abends um 20 Uhr. Wir bekamen zwar nach langem nerven eine Haushaltshilfe, aber lange nicht für die Zeit, in denen wir sie gebraucht hätten. Verwandte und Bekannte mussten aushelfen :( Lg
von
mirico11
am 02.12.2013, 16:56