Mein Frage bezieht sich auf den Unterhalt. Der Kindsvater, von dem ich getrennt bin, studiert noch, wie ich. Es ist sein Erststudium. Somit muß er meines Wissens keinen Unterhalt zahlen. Ist es nun relevant wie alt er ist (27) oder ob er von einer Uni auf eine FH gewechelt hat? Muß er denn den Unterhaltsvorschuß an das Jugendamt zurückzahlen? Zudem ist er Hausbesitzer. Ist das denn irrelevant, weil er studiert? Bedanke mich schom im Vorraus. Tröpfchen
Mitglied inaktiv - 07.12.2002, 14:29