Hallo Frau Bader,
ich befinde mich im 3-jährigen Erziehungsurlaub. Elterngeld bekomme ich über 2 Jahre, die bald rum sind.
Ich bin alleinerziehend und würde gerne danach das eine Jahr anfangen, auf Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten. Muss ich eine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse 2 oder 6 für diese Tätigkeit beantragen?
Muss in dem Vertrag aufgeführt werden, dass die Tätigkeit als Nebentätigkeit ausgeführt wird?
Vielen Dank im Voraus!
Mitglied inaktiv - 05.11.2010, 12:49
Antwort auf:
Steuerklasse in der Elternzeit-Teilzeitarbeit
hallo
ich hab damals,die 6 in de alten firma abgegeben und dort wo ich in der ez gearbeitet habe die andere,bei der 6er bekommst du ja nicht viel raus.
aber darfst du von deinem chef aus in der anderen firma arbeiten ?
er muss das genehmigen!
Mitglied inaktiv - 05.11.2010, 12:52
Antwort auf:
Steuerklasse in der Elternzeit-Teilzeitarbeit
Ich muss meinen Beitrag noch ergänzen, und zwar dass meine Hauptarbeitsstelle in Litauen ist und ich von dort das Elterngeld bekomme und hier gar keine Lohnsteuerkarte besitze.
Mitglied inaktiv - 05.11.2010, 14:03