Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch vom 1. Kind (geb. 16.1.18) in Elternzeit und erwarte das 2. Kind im Mai 2019. Ich habe eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit mit dem Beginn des neuen Mutterschutz beantragt. Jetzt wäre meine Frage ich hatte vor Geburt des 1. Kindes die Steuerklasse 3 da mein Mann damals nicht gearbeitet hat dementsprechend habe ich mein Elterngeld auch bekommen. Danach haben wir die Steuerklasse auf V geändert weil ja mein Mann angefangen hat zu arbeiten. Wie wird jetzt das Elterngeld für das 2. Kind berechnet. Es werden ja die vorherigen Monate gezählt wo ich gearbeitet habe und damals in Steuerklasse 3 war. das heißt dann ich muss gar nichts ändern oder was meinen Sie? Liebe Grüße Yel93
von Yel93 am 21.02.2019, 08:45