Steht mir kein Beschäftigungsverbot zu?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Steht mir kein Beschäftigungsverbot zu?

Hallo, ich bin in der 16ssw.und bin schon seit der 5ssw.krank geschrieben, da ich ständig brechen musste und mir dauerübel ist. Leider hat das nicht nachgelassen. Ich hänge immer noch sehr oft über der Toilette, weil ich ständig würgen muss. Dazu kommen solche starken Rückenschmerzen, die kurz über dem Po anfangen und bis ins Bein ziehen oder wie Stiche nach oben. Mir kommen oft die Tränen, da die Schmerzen so schmerzhaft sind. Ich kann teilweise gar nicht liegen, sitzen oder stehen. In der Nacht schlafe ich kaum, wegen den schmerzen, wenn dann nur im halbsitzen. Dazu kommt, dass meine Füße nach dem aufstehen total steif sind oder wenn ich sie eine halbe Stunde nicht bewege, dadurch kann ich kaum laufen. Seit anderthalb Wochen habe ich dauerhafte Kopfschmerzen. Ich nehme schon immer Paracetamol oder IBU 400 im Wechsel. Aber ich kann es kaum mit meinem Gewissen vereinbaren, da man ja so wenig wie möglich in der Schwangerschaft nehmen sollte. Ich arbeite im Rewe Markt an der Kasse, wo schon seit längerem eine Baustelle genau oben drüber ist. Dort wird alles umgebaut, das bedeutet es wird ständig gebohrt (Kernbohrungen) Schweißarbeiten vorgenommen, wodurch es furchtbar stinkt und einfach so laut ist, dass man sein eigenes Wort nicht versteht. Die Pausenräume sind leider nicht machbar, damit es ruhig ist, da es dort stinkt, staubig und laut ist. Ich habe schon überlegt, wie ich es schaffen könnte arbeiten zu gehen. Ich weiß Pausen dürfte ich immer wieder machen. Aber wie soll das gehen, wenn ich mal brechen muss oder ich mich vor schmerzen nicht bewegen kann? Ich kann nicht einfach die Kasse stehen lassen. Meine Frauenärztin mag mir kein BV geben. Aber das ist doch alles genug psychischer Stress und geht doch aufs Baby über. Wie soll es einem denn noch gehen? Ich habe ein Kleinkind Zuhause, den muss ich fast immer abgeben, weil ich nicht Imstande bin mich um ihn zu kümmern. Wie soll es denn nur weitergehen?

von Jolinchen am 24.09.2018, 17:24



Antwort auf: Steht mir kein Beschäftigungsverbot zu?

Hallo, aufgrund Ihrer Beschreibung gehe ich davon aus, dass Sie eine Krankschreibung erhalten haben. Eine Krankschreibung geht einem Beschäftigungsverbot immer vor. Ansonsten müsste Ihr Arbeitgeber Sie in eine andere Filiale versetzen, bevor er ein Beschäftigungsverbot ausspricht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.09.2018



Antwort auf: Steht mir kein Beschäftigungsverbot zu?

Tut mir leid, dass es dir so schlecht geht. Aufgrund der geschilderten Symptome bleibt dir nur eine Krankschreibung, bis es dir wieder besser geht. Eine Krankschreibung geht immer vorrangig vor einem Beschäftigungsverbot. Hier geht die Gefährdung von deinem Zustand aus und nicht von der Arbeit. Wenn die Arbeit im REWE wegen der Baustelle nicht zumutbar sein sollte, würde dich dein AG erst mal in eine andere Filiale umsetzen dürfen. Filialen von REWE gibt es überall.

Mitglied inaktiv - 24.09.2018, 17:40



Antwort auf: Steht mir kein Beschäftigungsverbot zu?

Ist leider wirklich ein Fall für eine AU. Den so wärst du unabhängig von der Baustelle ja auch nicht arbeitsfähig. Das die Baustelle ein BV begründet ist auch eher unwahrscheinlich. Lass dir bescheinigen das die AU wegen Schwangerschaftsbeschwerden ist, dann gibt es keine Kürzung beim EG.

von Felica am 24.09.2018, 19:27



Antwort auf: Steht mir kein Beschäftigungsverbot zu?

Das beantworte zwar deine Frage nicht, aber wegen der Rückenschmerzen kann ich Dir nur raten, dich mal beim Orthopäden vorzustellen und dir ein Rezept für Physiotherapie bzw. Massage zu holen. Das klingt so, wie bei mir, als ich in der Schwangerschaft Probleme mit dem Ischias hatte und das kann ziemlich fies sein. Mir hat auch eine Osteopathin gut geholfen (mehr als die Massage). Die kannte sich mit Schwangeren sehr gut aus - da solltest Du sowohl bei der Physio als auch bei der Osteopathie immer drauf achten und Bescheid sagen, dass Du schwanger bist. Evtl. hilft das auch gegen die Kopfschmerzen, denn Probleme im Rücken führen oft auch zu Verspannungen im Nacken, die wiederum zu Kopfschmerzen führen. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 24.09.2018, 20:02



Antwort auf: Steht mir kein Beschäftigungsverbot zu?

Hallo! Ist die Schmerzmitteleinnahme mit deinem FA besprochen? Spätestens im 3. Trimenom darf man die nicht mehr nehmen, weil es dann zu einem vorzeitigen Verschlusses des Ductus kommen kann.

von drosera am 25.09.2018, 09:09



Antwort auf: Steht mir kein Beschäftigungsverbot zu?

Das sind eigentlich zwei unterschiedliche "Baustellen" (sorry, mir viel kein besseres Wort ein, ist nicht witzig gemeint). Einmal dein Arbeitsplatz - für den ist der AG zuständig. Ob er dich in eine andere Filiale setzt oder dir generell eine andere Tätigkeit gibt, bei der du eben wirklich Pausen machen kannst. Denn du schreibst ja, du kannst eben nicht einfach von der Kasse weg. Sprich ihn darauf an, dass er im Rahmen des MuSchu eine Beurteilung vornehmen sollte und ggf. eine Ersatztätigkeit zuweisen muss. Der andere Punkt sind deine Beschwerden, die ja mit der Schwangerschaft zusammenhängen. Dafür ist der FA zuständig, der kann aber nur eine AU ausstellen. Sicher ist die Situation momentan stressig für dich - aber es gibt ja eben erst mal die Möglichkeit, das der AG etwas ändert. Von daher sehe ich keinen Grund für ein BV wegen dauerhaftem psychischem Stress am Arbeitsplatz, der die Schwangerschaft gefährdet oder zu den genannten Problemen führt (Übelkeit & Rückenschmerzen sind eben der Schwangerschaft geschuldet, nicht den Bauarbeiten am Arbeitsplatz).

von cube am 25.09.2018, 09:18



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