Hallo, in welchem Status befindet sich das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit? Konkret geht es um die Beschäftigung im Öffentlichen Dienst (TVÖD). Können einem nach Ende der Elternzeit irgendwelche Zulagen gestrichen werden? Im Jahr 2005 wurde aus dem BAT der TVÖD. War man bereits zu BAT-Zeiten im Öffentlichen Dienst beschäftigt und bekam Zulagen (Kinderzulagen, Persönliche Zulagen...) blieben diese nach Überleitung in den TVÖD erhalten. Kündigt man aber jetzt und beginnt bei einem anderen Arbeitgeber (auch im Öffentlichen Dienst) oder auch beim gleichen Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis, fallen diese Zulagen weg. Kann einem sowas auch durch Inanspruchnahme der Elternzeit passieren? Danke Martin
Mitglied inaktiv - 10.12.2007, 23:04