sorgerechtsverfügung im Todesfall - wo hinterlegen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: sorgerechtsverfügung im Todesfall - wo hinterlegen

Sehr geehrte Frau Bader, Wir haben eine (handschriftliche und begründete) Sorgerechtsverfügung im Todesfall verfasst. Das Original bewahren wir bei uns im Haus auf, eine Kopie befindet sich bei der in der Verfügung genannten Person (Tante der Kinder). Da unsere Kinder noch klein sind und selbst keine Auskunft geben können, die Verwandten 1-2h Autofahrt entfernt wohnen, würde ich die Vollmacht gerne hier vor Ort hinterlegen. Ich würde mir einfach wünschen, dass den Kindern ein "unnötiges Herumreichen" erspart bleiben würde. Im Internet habe ich gelesen, dass man die Verfügung beim Jugendamt oder Nachlassgericht hinterlegen kann. Nun habe ich sowohl beim zuständigen Jugendamt als auch beim Nachlassgericht unserer Stadt nachgefragt und beide haben verneint, dass es diese Möglichkeit gibt. Ein Rechtsanwalt scheidet aus - bis der gefunden ist, ist auch meine Familie kontaktiert. Welche Möglichkeiten gibt es noch? Oder kann es sein, dass der Herr vom Nachlassgericht sich geirrt hat? Er klang sehr bestimmt, hat sie Sache aber sehr schnell abgehakt. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Danke

von 85kathali am 04.01.2017, 15:20



Antwort auf: sorgerechtsverfügung im Todesfall - wo hinterlegen

Hallo, nach meiner Kenntins geht es bem JA und beim AG. Schriftlich (!) anfragen. Liebve Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.01.2017



Antwort auf: sorgerechtsverfügung im Todesfall - wo hinterlegen

Das Original würde ich dem in die Hand geben, der die Kinder nehmen soll! Keine Kopie. Wir haben eine vom Notar, es gibt 3 Exemplare - eins wir, eins ist beim Amtsgericht hinterlegt und eins bei den Personen die benannt wurden.

Mitglied inaktiv - 04.01.2017, 15:24



Antwort auf: sorgerechtsverfügung im Todesfall - wo hinterlegen

Also soweit ich weiß, muss die Verfügung nicht vom Notar sein. Steht hier such so im Forum, sollte nur bestenfalls bestimmten Regeln folgen (handschriftlich, begründet, unterschrieben, Ort&Datum). Das mit der Kopie ist natürlich ein Argument. Die Tante hat aber einen Schlüssel und weiß wo das Original liegt. Aber vielleicht schreibe ich es nochmal ab, dann gibt es zwei Exemplare :-) Das ist im Moment aber nicht das Problem, sondern wie die Tante gefunden/benachrichtigt wird. Amtsgericht geht ja nicht, das ist ja das Problem... Hatte ja extra angerufen (Nachlassgericht ist am Amtsgericht)

von 85kathali am 04.01.2017, 16:14



Antwort auf: sorgerechtsverfügung im Todesfall - wo hinterlegen

Ja, Deine handschriftliche Verfügung ist gültig solange sie den Anforderungen an ein Testament entspricht (z.B. Unterschrift mit Vor- und Zuname). Ich habe ja auch nichts gegenteiliges behauptet. Willst Du es hinterlegt haben bei Gericht, hilft eben nur der Gang zum Notar. Kostenlos gibt's das nicht :-D

Mitglied inaktiv - 04.01.2017, 16:23



Antwort auf: sorgerechtsverfügung im Todesfall - wo hinterlegen

Im Übrigen egal wo Du es hinterlegst, kein Amt ist so fix ... Der Kontakt zur Tante sollte also schon so gut sein, dass sie zügig vom Fall X erfahren würde.

Mitglied inaktiv - 04.01.2017, 16:28



Antwort auf: sorgerechtsverfügung im Todesfall - wo hinterlegen

Schreib einen Zettel auf dem steht: Im Notfall zu benachrichtigen / Sorgerechtsverfügung für Kinder ist hinterlegt bei.... Wenn es ein Nofall ist wie zb bei einem Autounfall muss ja auch die Identität geklärt werden und ich geh mal davon aus die Polizei/Sanitäter/ Ersthelfer sehen zu erst in der Handtasche / Geldbeutel nach den Ausweisdokumenten. Mit dem PC geschrieben ist das ja kein riesen Format und du kannst es ja noch zusätzlich einlaminieren damit es nicht kaputt geht .

von Soie am 04.01.2017, 17:10



Antwort auf: sorgerechtsverfügung im Todesfall - wo hinterlegen

Hier zb kann man sowas als Vorlage runterladen: http://images.google.de/imgres?imgurl=http://www.miomedi.de/upload/bilder/notfallpass-screen.jpg&imgrefurl=http://www.miomedi.de/gesundheit/servicebereich/notfallpass/notfallpass.html&h=300&w=227&tbnid=oA_aP6UCZI26vM:&vet=1&tbnh=90&tbnw=68&docid=_3WCmuntINy13M&client=firefox-b&usg=__PIePuIUj0vBqUH6R1fl7I0XqoV4=&sa=X&ved=0ahUKEwit3rWs8KjRAhWH6IMKHYsRBWMQ9QEINzAE

von Soie am 04.01.2017, 17:11



Antwort auf: sorgerechtsverfügung im Todesfall - wo hinterlegen

Ich habe so einen Zettel sogar im Geldbeutel. Ist vielleicht eine Idee ihn entsprechend zu ergänzen. Ansonsten: Wenn wir das Nachlassgericht sagt, dass ich zwar ein Testament hinterlegen kann aber keine Sorgerechtsverfügung, dann weiß ich nicht, was ein Notar da ändern soll? Einzige Möglichkeit ist vielleicht es mit in ein Testament zu schreiben aber bis das eröffnet wird, sind die Kinder ja hoffentlich an der richtigen Stelle angekommen. Meine Überlegung war eben, dass im Falle des Falles sicherlich das Jugendamt als erstes informiert wird. Wenn sie die Verfügung hätten, wäre es ja am einfachsten. Aber sie nehmen sie nicht. Was soll's, dann deponiere ich sie eben bei verschiedenen Familienmitgliedern.

von 85kathali am 05.01.2017, 00:33



Antwort auf: sorgerechtsverfügung im Todesfall - wo hinterlegen

Es nennt sich ja nicht umsonst "Verfügung von Todes wegen". https://de.m.wikipedia.org/wiki/Verf%C3%BCgung_von_Todes_wegen Du hast gefragt, Dein Problem geschildert, Lösungen wurden geschildert aber Du scheinst "Beratungsresistent". Weder JA noch Gericht wären im Falle X so schnell, leg einen Zettel zu Deinen Papieren und gib der Tante das Original.

Mitglied inaktiv - 05.01.2017, 10:01



Antwort auf: sorgerechtsverfügung im Todesfall - wo hinterlegen

@Hubbeldubbel 1) Habe ich hier ins Expertengruppe geschrieben, weil ich dachte, dass ein Experte vielleicht noch etwas weiß. Sonst hätte ich auch im Elternforum schreiben können. Mir ging es ja auch um die Frage, ob sie Auskunft vom Mitarbeiter des Amtsgericht vielleicht nicht ganz richtig war, weil er mit dem Begriff "Sorgerechtsverfügung im Todesfall" nichts anfangen konnte. Ein/e Jurist/in könnte mir hierbei vielleicht weiterhelfen (z.B. andere Bezeichnung). 2) Freue ich mich trotzdem über Hinweise, wie den von Soie mit dem Zettel im Geldbeutel. Den habe ich auch 3) als gute Idee angenommen, wie du aus meiner letzten Antwort erkennen kannst. 4) Steht im letzten Satz meines letzten Beitrags, dass ich die Verfügung jetzt bei verschiedenen Familienmitgliedern deponiere. Dies schließt natürlich auch die Tante ein. Sie nimmt ihre Abschrift nächste Woche mit. 5) Danke für den Link. Mir geht es aber nicht um Erbsachen, sondern um das Sorgerecht. Natürlich kann ich das auch in ein Testament rein schreiben, aber die Frage ist, ob ich das muss, damit das Amtsgericht das Dokument verwahrt. 6) Natürlich würde, mal angenommen wir hätten mit Kindern einen Unfall, das Jugendamt informiert, wenn beide Eltern tot sind, die Kinder aber nicht. Sie haben dann die Vormundschaft, bis weiteres geklärt ist. Entweder suchen Sie dann nach Verwandten, wo die Kinder hin können oder die Kinder kommen in eine Notpflegestelle/Heim bis die Sachverhalte geklärt sind. Wüsste das Jugendamt schnell, was unser Wunsch ist, würden sie vielleicht auch schon eine vorläufige Regelung in unserem Sinne treffen bzw den Kontakt zur entsprechenden Person aufnehmen und diese überprüfen. 7) Würde ich jetzt doch um eine Erklärung bitten, warum du mich als beratungsresistent bezeichnest. Was für einen Hinweis habe ich denn übersehen? Außer den mit dem Notar - aber den braucht es weder für die Sorgerechtsverfügung noch für ein Testament unbedingt.

von 85kathali am 05.01.2017, 14:01



Antwort auf: sorgerechtsverfügung im Todesfall - wo hinterlegen

Du wolltest den Zettel gern an offizieller Stelle deponieren... für umsonst gibts das aber nicht. Der Mann vom Amtgericht hat ganz Recht. Er nimmt nicht einfach irgendwelche Zettel entgegen. Frag ihn nach "Verfügung von Todes wegen - Vormundbenennung". Damit kann er etwas anfangen. Die so genannte "Sorgerechtsverfügung" muss nicht umsonst alle Anforderungen nach BGB - handschriftliches Testament erfüllen... Man regelt im Testament ja nicht nur Materielles. Hättest Du den Link mal gelesen. Naja. Mir fehlt die Zeit um auf Deine Punkte in der mobilen RUB Version einzugehen. Frau Bader wird Dir bestimmt bald antworten. http://www.testamentsregister.de/testament/gestaltungsinstrumente/vormundbenennung

Mitglied inaktiv - 05.01.2017, 14:19



Antwort auf: sorgerechtsverfügung im Todesfall - wo hinterlegen

Ergänzung: Du schreibst weit oben " muss bestenfalls" Anforderung xy erfüllen. Nicht bestenfalls sondern zwingend! Deine Verfügung ist nichts anderes wie ein handschriftliches Testament. Habt ihr es denn mit z.B. Vor- und Zuname unterschrieben? Seid ihr Euch sicher keine Formfehler gemacht zu haben...? Es ist keineswegs böse gemeint, Du sollst nur wissen, bei einem Minifehler kann das Ganze nichtig sein. BG

Mitglied inaktiv - 05.01.2017, 15:06



Antwort auf: sorgerechtsverfügung im Todesfall - wo hinterlegen

Die von uns verfasste Sorgerechtsverfügung erfüllt alle Kriterien, die ein Testament auch erfüllen muss, auch die Unterschrift mit vollem Namen. "Bestenfalls" ist vielleicht eine unglückliche Formulierung. Abe im Gegensatz zur anderen Dokumenten (zB Patientenverfügung) ist die Sorgerechtsverfügung ja auch nicht 100% bindend, da Gericht und Jugendamt sich auch anders entscheiden können, wenn sie meinen, dass das Kind bei der genannten Person nicht gut aufgehoben ist. Deshalb haben wir uns auch erklärt. Das wurde uns so empfohlen. Der Zettel im Geldbeutel weißt nur auf die Existenz der Verfügung und die zu kontaktierenden Personen hin. Ich habe nie behauptet anzunehmen, dass die Hinterlegung bei Gericht kostenlos ist. Ich wurde zweimal weitergeleitet, weil niemand Bescheid wusste - die letzte Person meinte, es ginge nicht (auch nachdem ich erklärt habe, um was für ein Dokument es sich handelt). Ich habe den Link gelesen.

von 85kathali am 05.01.2017, 15:22



Antwort auf: sorgerechtsverfügung im Todesfall - wo hinterlegen

Um ein Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen, braucht es kein beim Notar erstelltes Dokument sein. Lautet Homepage unseres Amtsgerichts braucht man dazu nur Perso, Geburtsurkunde und Geld mitzubringen. Deshalb verstehe ich nicht, warum du immer wieder von Notar schreibst. Aber vielleicht habe ich dich da auch falsch verstanden.

von 85kathali am 05.01.2017, 16:18



Antwort auf: sorgerechtsverfügung im Todesfall - wo hinterlegen

Ich bin raus, verstehe Dein Anliegen leider nicht mehr. Oben schreibst Du beim Amtsgericht hat man Dich nicht verstanden, die nehmen es nicht entgegen, jetzt schreibst Du die nehmen es... (?) Dann ist doch alles gut. :-) Das wolltest Du doch gern. Ich weiß nicht ob man selbst als Ottonormalbürger Urschriften beim Nachlassgericht zur amtlichen Verfahrung "abgeben" kann (bestimmt) und ob man selbst die Erfassung im Zentralen Testamentsregister veranlassen kann. Uns hat die amtl. Vewahrung 75Euro gekostet + Beurkundungskosten. Den Notar habe ich Dir nur "ans Herz legen wollen", weil ich den Eindruck hatte, Du wusstest gar nicht richtig, was Du da überhaupt erstellt hast + Der Herr im Nachlassgericht meinte ja zu Dir, er nimmt Dir es nicht ab... So "regelt" eben alles der Notar und man hat keine Schererei + die Sicherheit das alles korrekt gelaufen ist. Viel Erfolg und alles Gute.

Mitglied inaktiv - 05.01.2017, 17:02



Antwort auf: sorgerechtsverfügung im Todesfall - wo hinterlegen

Die Frage ist wahrscheinlich einfach nur noch, ob ich die Sorgerechtsverfügung mit der Überschrift "Testament" versehen muss, damit man sie mir abnimmt und ob ich, wenn ich es unter dem Namen Testament abgebe, nicht such noch auf materielles eingehen "muss".

von 85kathali am 05.01.2017, 21:25



Antwort auf: sorgerechtsverfügung im Todesfall - wo hinterlegen

Eben weil das nicht ganz ohne ist, hab ich es trotz paar Stunden BGB im Studium lieber den Notar machen lassen. Keine Ahnung wie die Praxis ist und was da drüber stehen muss, damit man es amtl. Verfahren lassen kann... Man hofft ja das wissen die Mitarbeiter beim Amtsgericht :-D Bei uns steht drüber "Verfügung von Todes wegen - Vormundbenennung". Also Testament ... Werte haben wir darin nicht geregelt nur Personensorge und Vermögenssorge bzgl. Kind und folgende Kinder. (Sorry, dass es so verquer lief!)

Mitglied inaktiv - 05.01.2017, 21:47



Antwort auf: sorgerechtsverfügung im Todesfall - wo hinterlegen

Okay, vielen Dank. Ich habe jetzt mal eine Mail hingeschrieben mit der gleichen Frage und deine Bezeichnung dafür genommen. Mal sehen, ob ich diesmal eine andere Antwort bekomme. Vielleicht ist es ja auch nur am Juristendeutsch gescheitert.

von 85kathali am 06.01.2017, 14:15



Antwort auf: sorgerechtsverfügung im Todesfall - wo hinterlegen

Danke. Beim Jugendamt hatte ich per Mail nachgefragt und die Antwort bekommen, das es nicht geht und ich mich an das Nachlassgericht wenden soll. Eine Antwort auf meine Mail an das Amtsgericht steht noch aus.

von 85kathali am 09.01.2017, 11:27



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