Guten Tag Frau Bader, mein Ex-Mann und ich wurden letztes Jahr geschieden. Wir einigten uns auf ein gemeinsames Sorgerecht für unseren Sohn und der Richter sagte zu meinem Ex-Mann, er müsse beim Notar oder Jugendamt eine Sorgeerklärung unterschreiben. Dies wäre dann auch für mich die Absicherung, dass er für das Kind Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zahlt. Seit einem Jahr warte ich nun darauf, aber es geschieht nichts. Meine Frage nun: haben wir dennoch gemeinsames Sorgerecht, obwohl er die Sorgeerklärung nicht unterzeichnet hat? Generell: was genau ist die Sorgeerklärung? Im Internet konnte ich den Begriff Sorgeerklärung nur mit "jugendlichen Eltern", etc. in Verbindung bringen... Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 22.01.2008, 17:19