Hallo Frau Bader,
ich gehe im Juni in Mutterschutz und anschließend in die Elternzeit.
Die Firma zahlt regelmäßig Urlaubsgeld (Juni), Weihnachtsgeld (November) und die Erfolgsbeteiligung (Dezember und März). Bekomme ich diese Leistungen in Elternzeit ausbezahlt? Werden diese nicht an Elterngeld angerechnet?
Vielen Dank!
von
Mutti1000
am 13.03.2018, 21:18
Antwort auf:
Sonderzahlungen in den Elternzeit
Hallo,
das kommt auf die Grundlage der Zahlung u die diesbzügliche Regelung an.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.03.2018
Antwort auf:
Sonderzahlungen in den Elternzeit
Ob sie ausgezahlt werden kann ich nicht sagen, das liegt ab Arbeits-/Tarifvertrag.
Aber sie werden nicht auf das Elterngeld angerechnet, da sonstige Bezüge oder Einmalzahlungen nicht berücksichtigt werden.
von
Dojii
am 14.03.2018, 07:33