Frage: Sonderzahlungen in den Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich gehe im Juni in Mutterschutz und anschließend in die Elternzeit. Die Firma zahlt regelmäßig Urlaubsgeld (Juni), Weihnachtsgeld (November) und die Erfolgsbeteiligung (Dezember und März). Bekomme ich diese Leistungen in Elternzeit ausbezahlt? Werden diese nicht an Elterngeld angerechnet? Vielen Dank!

von Mutti1000 am 13.03.2018, 21:18



Antwort auf: Sonderzahlungen in den Elternzeit

Hallo, das kommt auf die Grundlage der Zahlung u die diesbzügliche Regelung an. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2018



Antwort auf: Sonderzahlungen in den Elternzeit

Ob sie ausgezahlt werden kann ich nicht sagen, das liegt ab Arbeits-/Tarifvertrag. Aber sie werden nicht auf das Elterngeld angerechnet, da sonstige Bezüge oder Einmalzahlungen nicht berücksichtigt werden.

von Dojii am 14.03.2018, 07:33



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