Liebe Frau Bader,
wenn mein Erziehungsjahr am 30.04.13 endet, ich also am 01.05. wieder arbeiten gehen muss - muss ich dann, wenn ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchte, am 31.01.13 zum 30.04. kündigen?
LG
von
Ilse_2000
am 25.01.2013, 10:42
Antwort auf:
Sonderkündigungsrecht
Hallo,
so individuell darf ich hier (auch aus haftungsrechtlichen Gründen) nicht antworten.
Frist ist 3 Mo.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.01.2013
Antwort auf:
Sonderkündigungsrecht
Hallo,
Kündigungsfrist ist 3 Monate - ich würde vorsichtshalber schon am 30. kündigen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.01.2013