Hallo Frau Bader, ich hab da doch mal ein paar kleine Fragen. Zuerst mal eine kurze Info: Mein Sohn kam im Dez. 2011 zur Welt ich habe dann Elterngeld beantragt. Von Dez.2010 bis zum Mutterschutz war ich krank geschrieben, nicht wegen der Schwangerschaft, aber weil bei meiner 4 jährigen Tochter ein nichtheilbares Krebsleiden diagnostiziert wurde. Letzte Woche dann der Bescheid der mir Tränen in die Augen trieb, Eltergeld 300€. Gibt es unserem speziellen Fall keine Möglichkeit das, dass Elterngeld anders berechnet wird, vielleicht am Einkommen vor der Erkrankung? Ich hatte bei meiner Tochter keine Elternzeit und auch kein Geld beantragt. Und wie ist es wenn ich 400€ dazu verdienen muß, wird mir dann was abgezogen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
von sonjared am 27.02.2012, 13:41