Sicherungsübereignungsvertrag wirksam gegen Pfändung durch Gerichtsvollzieher?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sicherungsübereignungsvertrag wirksam gegen Pfändung durch Gerichtsvollzieher?

Hallo Frau Bader! Durch meinen Ex-Freund kann es leider bald der Fall sein dass hier ein Gerichtsvollzieher herkommt. Die Wohnungsgesellschaft wollte mich nicht aus dem gemeinsamen Mietvertrag nehmen, und er hat fleißig Mietschulden gemacht. Dann haben wir die Wohnung gemeinsam gekündigt und er hat sie nicht leer geräumt. Nun ist sie wohl leer aber er gibt den Schlüssel nicht ab. Verstehe auch nicht wieso. Er wohnt in Hamburg und ich in Bremen. Nun habe ich eine Räumungs und Zahlungsklage erhalten. Wenn er sich da nun nicht drum kümmert, wird hier wohl bald ein Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen. Wenn wir nicht belegen können dass die Sachen alle meinem Freund gehören dann nimmt der ja die Sachen mit. Nun sehe ich es aber ja nicht ein für den auch nur einen Cent zu bezahlen. Mein Vater erwähnte einen Sicherungsübereignungsvertrag, ist das wirksam gegen Pfändung? Wie genau funktioniert das? Ich sehe es auch nicht ein unsere guten Sachen wie Flachbildfernseher und co irgendwo anders unter zu stellen und mir schlechtere Dinge hinzustellen nur wegen meinem Ex. Immerhin hat er mir schon genug kaputt gemacht. Haben Sie vlt. einen Rat für mich? Danke LG Mamma_Mia

Mitglied inaktiv - 22.10.2010, 11:10



Antwort auf: Sicherungsübereignungsvertrag wirksam gegen Pfändung durch Gerichtsvollzieher?

Hallo, RUB. Ich kann Ihnen nur anbieten, entgeltlich zu antworten Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.10.2010



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