Liebe Frau Bader, ich befinde mich seit dem 18.06.13 in Elternzeit! Am 30.06 ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen und ich bin nun noch während des Elterngeldbezuges beitragsfrei krankenversichert. Nun würde ich gerne nebenberuflich eine Selbständigkeit aufbauen. Dafür würde ich ca. 5 Wochenstunden investieren. Der Umsatz liegt bei ca. 600 Euro im Monat, der Gewinn liegt bei 0 (in den ersten beiden Jahren werde ich keinen Gewinn erzielen). Bleibe ich weiter beitragsfrei versichert? Da es ja nur nebenberuflich ist! Oder zählt es wegen Elternzeit als vollzeitjob? Wie verhält es sich mit dem Elterngeld? Ich dachte eigentlich, dass ein Monat mit 0 Euro Gewinn keinen Abzug zur Folge hat. Nun habe ich von einer Freundin gehört, dass am Ende alle Monate mit einer Beschäftigung zusammen gerechnet werden und dann der Durchschnitt auf die Monate verteilt wird. Stimmt das? Danke, lieben Gruß Juste
von Juste am 01.12.2013, 10:10