Hallo Frau Bader, am 12.12.2014 kam mein erstes Kind zur Welt. Elterngeld haben wir für 12 Monate aufteilen lassen. Elternzeit habe ich bis zum 31.08.2015. Ich arbeite im öffentlichen Dienst, würde bei erneuter SS wahrscheinlich auch dieses Mal wieder ein BV bekommen. Bei der ersten SS war dies seit 06.2014. Meine Frage wäre wäre nun wie sich das Elterngeld berechnet wenn ich bis zum Ende meiner Elternzeit erneut schwanger werden würde.
Vielen Dank im voraus für die Antwort,
marmarmax
von
marmarmax
am 22.11.2015, 12:28
Antwort auf:
Schwangerschaft in Elternzeit, Elterngeld Berechnung
Hallo,
verstehe ich nicht. Ohne EZ kein EG. Oder arbeiten Sie nicht mehr als 30 Std? Der Verdienst wird auf jeden Fall angerechnet.
Bei einem 2. Kind bekommen Sie EG berechnet nach den letzten 12 mo vor der Geburt ohne Mo. mit EG u MG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.11.2015
Antwort auf:
Schwangerschaft in Elternzeit, Elterngeld Berechnung
Alles ab Januar geht mit 0€ pro Monat in die neue Berechnung.
Alles ab September 16 dann mit dem Gehalt bis zum Mutterschutz.
Je nachdem wann Du schwanger wirst entscheidet sich also wie viele Nullrunden den alten Schnitt nach unten ziehen.
Die letzten 12 vor Mutterschutz zählen.
von
Sternenschnuppe
am 22.11.2015, 14:17