Sehr geehrte Frau Bader, meine Mann und ich arbeiten zur ziet in der Schweiz und planen wieder zurück zukommen. Ich habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Was passiert, wenn ich die neue Arbeitsstelle unterschrieben habe und ich danach schwanger werden, so dass ich sozusagen bei Antritt der neuen Arbeitsstelle im 4./5. Monat schwanger wäre. Der neue Arbeitgeber wäre in Deutschland. Sollte ich ihm die Schwnagerschaft mitteilen? Könnte der neue Arbeitgeber mich schon vor Antritt kündigen? Also gilt der Vertrag noch? Vielen Dank für Ihre Auskunft Freundliche Grüsse
Mitglied inaktiv - 27.04.2013, 13:31