Hallo,
meine Ausbildung endet laut Vertrag Ende August und laut Abschlußprüfung Anfang Juni. Im Juni wäre ich dann im 5 Monat. Wann muss ich meinem Chef bescheid sagen, dass ich schwanger bin. Muss ich es auch? Er wird mich mehr als wahscheinlich nicht übernehmen. Und was ist, wenn ich meine Prüfung nicht schaffe? Muss er mich dann behalten, damit ich die Prüfung noch mal machen kann? Problem wird nur sein, dass wenn ich diese nicht schaffe, dass die Wiederholungsprüfung kurz nach der Geburt sein wird. Ich mache mir tierische Sorgen, weil ich dir schriftl. schon nach den Osterferien habe, die mündliche Anfang Juni, und so viel im Kopf habe, wie es weitergehen soll. Wenn ich arbeitslos bin, welche Hilfen stehen mir zu usw.??? Hoffe ihr könnt mir helfen und blickt da irgendwie durch (meine Geschichte und Fragen). Frohes neues und danke. Tammy
Mitglied inaktiv - 03.01.2004, 21:56
Antwort auf:
Schwanger kurz vor Ende der Ausbildung...
Hallo,
habe dazu unten geschrieben.MAn kann idR aussetzen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2004
Antwort auf:
Schwanger kurz vor Ende der Ausbildung...
Ach ja, ich wohne mit meinem Freund zusammen, er ist 21 und macht sein Abi nach, möchte nicht dass er abbricht nur weil ich jetzt schwanger geworden bin. Er kriegt nur 500 eur von seinem Vater für Wohnung + mein Geld. Das heißt wenn ich nach der Ausbildung arbeitslos werde, haben wir sozusagen nichts. Abtreibung kommt nicht in Frage. Und er braucht sein Abi für seine spätere Ausbildung. Welche hilfe können da in Anspruch nehmen und was bekomme ich während und nach der Schwangerschaft? Danke, tammy
Mitglied inaktiv - 03.01.2004, 22:06
Antwort auf:
Schwanger kurz vor Ende der Ausbildung...
Hi
also ich bin damals im Januar 95 SChwanger geworden und bekam im Oktober´95 des gleichen Jahre mein Kind.
Ich hatte dann im April´95 meine Abschlussprüfung die ich leider nicht schaffte und wurde danach Arbeitslos, weil mein Chef mich nicht übernahm.
Es ist oder war mal so dass man eine Prüfung im Falle des nicht bestehen zweimal wiederholen kann.
Ich habe wie gesagt im Oktober 95 mein Kind bekommen und hatte dann für November 95 meine wiederholungsprüfung, diese jedoch nahm ich nicht wahr, da ich mit meinem Baby alleine war und es mir mit einem Neugeborenen zu anstrengend gewesen wäre eine Prüfung abzulegen.
So nahm ich dann die Prüfung im April 96 die auch meine letzte Chance war, wahr.
Diese Prüfung bestand ich dann auch.
Als im September 95 mein normales Arbeitsverhältnis aufgrund des nicht bestehen meiner Prüfung verlängert werden sollte, ging ich ganz normal in Mutterschutz und Erziehungsurlaub und war nach Ablauf meines Erziehungsurlaubes Arbeitslos, da ich ja nicht übernommen worden war (ausserdem war mein Chef in der zwischenzeit verstorben).
Schwangere Auszubildene haben ganz normalen Mutterschutz wie jede andere werdende Mutter auch.
Ausserdem solltest Du deinem Chef bescheid geben, wenn du nicht so gar verpflichtet bist.
Er muss sich nämlich auch an vorschriften und gesetze halten, ausserdem kannst du nicht einfach so gekündigt werden etc.
Wenn du schwanger bist und deinem Arbeitgeber davon erzählst, bist du immer auf der besseren Seite.
Wenn es mit dem Finanziellen nicht hinhaut, würde ich dir eine beratung beim Sozialamt empfehlen, die werden dir sicherlich weiterhelfen können.
Gruß und keine Angst
Claudia
Mitglied inaktiv - 04.01.2004, 00:38