Hallo, ein AN hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und hat schriftlich gekündigt. Der Arbeitsvertrag würde (regulär) somit Ende Januar auslaufen... Nach mehreren persönlichen Gesprächen mit der Geschäftsführung hat der AN seine Kündigung jedoch wieder zurück genommen, mündlich allerdings. Und es wurde von anderer Seite wohlwollend zur Kenntnis genommen. Nun meine Frage... eine Kündigung ist ja eine einseitige Willenserklärung, die man "mal eben" so abgibt und die dann wirksam ist. Zuerst einmal. Mit der Rücknahme sieht es da wohl ein wenig komplizierter aus. Wie verhält es sich, könnte normalerweise nachdem wohl nicht schriftlich die Kündigung rückgängig gemacht wurde und ebenfalls nicht schriftlich bestätigt wurde, dass dies zur Kenntnis genommen wurde, der AN nicht Ende Januar seine Sachen nehmen und sagen, so, ich gehe jetzt? Sprich, es liegt zwar eine KÜndigung vor aber weder AN noch AG haben was in der Hand, dass diese zurückgenommen wurde... Wie verhält es sich, wenn der AN seine Kündigung schriftlich (via mail) zurückgenommen hätte, aber dies vom AG nicht bestätigt wurde? Ich hoffe, es ist einigermaßen klar was ich meine :o) LG Sue
Mitglied inaktiv - 10.01.2006, 15:52