Schimmel in der Wohnung - Meine Rechte???

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schimmel in der Wohnung - Meine Rechte???

Hallo, kurz vor Weihnachten ist im Schlafzimmer unserer 2-R-Whg. innerhalb kurzer Zeit massiv Schimmel aufgetaucht. Ich vermute, daß einige Dachziegel kaputt sind. Den Vermieter habe ich gleich telefonisch informiert. Der Vermieter ist mein Arbeitgeber, deshalb erstmal nur mündliche Info! Da ich aber aus Erfahrung weiß, daß sich da nichts tut, meine Frage: Welche Rechte habe ich diesbezüglich als Mieter? Mietminderung? Da es ja nur eine 2-Raum-Whg. ist, schläft mein 20 Monate alte Tochter auch in diesen Raum und außerdem bin ich im 6.Monat schwanger. Ich habe da vorallem gesundheitliche Bedenken! Im Mai/Juni ziehen wir zwar eh in eine größere Wohnung, aber wenn der Schimmel weiterhin so wuchert, weiß ich auch nicht weiter!? Welche Möglichkeiten hab ich? Muß ich die Schriftform einhalten bei der Beschwerde? MfG Susl

Mitglied inaktiv - 09.01.2006, 22:33



Antwort auf: Schimmel in der Wohnung - Meine Rechte???

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise-hier geht es nur um r-u-b Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.01.2006



Antwort auf: Schimmel in der Wohnung - Meine Rechte???

Am Besten ist immer wenn man solche Mängel schriftlich per Einschreiben anzeigt und eine Frist zur Behebung setzt. Hällt der Vermieter diese Frist nicht ein kann man Miete mindern, aber da das schon alleine wegen der Höhe der Minderung immer eine Gradwanderung ist, kannst du ab da auch die Miete unter "Vorbehalt" zahlen, sprich bei der Überweisung "unter Vorbehalt" mit drauf schreiben, dann kannst du im Falle eine gerichtlichen Auseinandersetzung die Miete auch noch rückwirkend mindern. Zahlst du aber trotz bestehen bleiben der Mängel nach der gesetzten Frist, die normale Miete ohne Kommentar weiter wird es angesehen als würde dir die WOhnung trotzt der Mängel diese Miete wert sein. Willst du aber auf die letzten Monate keinen Stress mit deinem Vermieter und Arbeitgeber dann mach Chlorix in eine Sprühflasche (pur) sprüh die betroffenen Stellen damit ein und lüfte danach verdammt gut durch, bei uns hilft das im Bad, nach einer Behandlung haben wir meist für 2 Monate Ruhe. LG

Mitglied inaktiv - 11.01.2006, 14:09



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