Frage: Scheidung und Namensrecht

Hallo Frau Bader!! Morgen ist nun endlich mein Scheidungstermin. In gut 4 Wochen erwarten mein neuer Partner und ich unser erstes Baby. Was muss man beachten, damit das Kind bei der Geburt den Namen des Vaters erhält? Kann ich irgendwo schon Anträge anfordern etc.? Wie schnell werde ich wohl die Bestätigung vom Gericht bekommen, dass die Scheidung rechtskräfig ist? Vielen Dank. Grüße Bine

Mitglied inaktiv - 16.10.2002, 14:22



Antwort auf: Scheidung und Namensrecht

Liebe Bine, Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.10.2002



Antwort auf: Scheidung und Namensrecht

Also deine Scheidung ist erst 4 Wochen nach dem Richterspruch rechtskräftig. Rein rechtlich gesehen, ist das Kind, was du von deinem neuen Partner bekommst, eigentlich noch von deinem Ex-Ehemann. Aber nur rechtlich, kläre es am besten gleich morgen mit beim Scheidungstermin. Dein neuer Partner weiß ja das es sein Kind ist, also erkennt er ja auch die Vaterschaft an und kann dem Kind gleich seinen Namen geben.

Mitglied inaktiv - 16.10.2002, 18:30



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