Frage: Scheidung, 2 Kinder und Schulden

Mein Mann und ich lassen uns scheiden, haben 2 kleine Kinder (1+3). Wir haben vor Jahren mal ein Schriftstück privat (ohne Notar) aufgesetzt, in dem wir gegenseitig auf Unterhalt verzichten, er einen Kredit und ich die Hausfinanzierung übernehme. Ist so eine private VEreinbarung überhaupt rechtens "im falle eines Falles" ?

Mitglied inaktiv - 21.06.2005, 20:09



Antwort auf: Scheidung, 2 Kinder und Schulden

Hallo, Ein Verzicht auf nachehelichen Unterhalt ist durch nicht formbedürftigen Vertrag möglich, § 1585 c. Formbedürftig wird der Vertrag über nachehelichen Unterhalt erst durch den Zusammenhang ("Stehen und Fallen") mit einer ehevertraglichen Regelung (z.B. Ausschluß Zugewinnausgleich), §§ 139, 125. Verzicht auf Unterhalt kann sittenwidrig sein, wenn der Bedürftige dadurch auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen ist (BGHZ 86, S.82). Ausserdem ist es evtl. sittenwidri, wenn Sie dann Harzt IV beziehen (Regelung zuungunsten des Staates). Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.06.2005



Antwort auf: Scheidung, 2 Kinder und Schulden

Hi.. nein ohne Notarische Beglaubigung....denke ich nicht.!!! lg yvonne

Mitglied inaktiv - 21.06.2005, 21:38



Antwort auf: Scheidung, 2 Kinder und Schulden

Nur notarielle Eheverträge sind bindend und selbst darauf kann man sich nach einem Urteil im letzten jahr nicht verlassen, wenn einer der Partner extrem dadurch benachteiligt wird. Das Papier ist höchstens ein Indiz, wenn die "Schlacht" losgeht, aber nicht bindend. Auf Kindesunterhalt kann man übrigens auch notariell nicht verzichten.

Mitglied inaktiv - 22.06.2005, 04:23



Antwort auf: Scheidung, 2 Kinder und Schulden

Ich denke auch ohne notarielle Beglaubigung ists nicht bindend aber erklären wirst du dich wahrscheinlich müssen. wg. Kindesunterhalt: Das wäre ja auch ein Witz wenn man auf diesen verzichten sollte o. wollte! Denn der Unterhalt steht deinen Kindern zu nicht DIR und du hättest eigentl. nicht das recht Ihnen den Vorzuenthalten. Sollte kein Angriff sein , wollt nur damit sagen das es wahrsch. deshalb nicht die möglichkeit gibt auf ihn notariel zu verzichten. LG

Mitglied inaktiv - 22.06.2005, 08:23



Antwort auf: Scheidung, 2 Kinder und Schulden

Solltest Du nach der Scheidung der staatlichen Unterstützung (ALG II) bedürfen, so ist ein Unterhaltsverzicht sittenwidrig und damit nichtig. Die Arbeitsagentur wird Deinen Exmann trotzdem in Anspruch nehmen und die Dir gewährten Leistungen zurückfordern.

Mitglied inaktiv - 22.06.2005, 09:55



Antwort auf: Scheidung, 2 Kinder und Schulden

Will nicht auf den Kindsunterhalt verzichten, sondern auf meinen und nicht später i h m ggf Unterhalt bezahlen müssen. Mir geht es mehr um die Schulden. Muß er sich an unsere Vereinbarung halten, so daß er den Kredit übernimmt und ich Haus inkl. Hypothek ?

Mitglied inaktiv - 22.06.2005, 22:46



Antwort auf: Scheidung, 2 Kinder und Schulden

Im Normalfall wird doch alles Schulden die in der Ehe entstanden sind auf 2 geteilt , oder nicht? Unabhängig von einer sowieso nicht rechtsgültigen Vereinbarung.

Mitglied inaktiv - 23.06.2005, 09:43



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