Frage:
Rechte nach Trennung u. Namensänderung
Hallo!
Ich weiß, so eine ähnliche Frage gibt es schon, aber es besteht ein kleiner Unterschied. Ich will mich auch von meinem Freund trennen, er hat die Vaterschaft für Nino (7Monate) anerkannt und Nino trägt auch seinen Nachnamen. Kann ich den Nachnamen wieder ändern, ohne die Zustimmung des Vaters, weil ich das alleinige Sorgerecht habe? Und was versteht man eigentlich genau unter "Umgangsrecht"?
Er hat mir schon gedroht, mir das Kind wegzunehmen, die Antwort ist mir also sehr wichtig!!!!
Vielen Dank im Voraus,
BRITTA
Mitglied inaktiv - 28.11.2002, 20:14
Antwort auf:
Rechte nach Trennung u. Namensänderung
HAllo,
außer bei einer Neuverheiratung kann man den Namen nicht mehr ändern.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.11.2002
Antwort auf:
Rechte nach Trennung u. Namensänderung
hallo,
ich weis soviel, dass du den namen nur mit zustimmung des vaters aendern kannst, auch wenn du das alleinige sorgerecht hast. warum hast du das eigentlich gemacht? nur mal so gefragt.
meine tochter kam damals auch unehelich zur welt und hat automatisch meinen nachnamen gekriegt. umgangsrecht heisst, dass er das recht hat sie zu sehen, also umgang mit ihr zu haben. das kann man unter sich ausmachen oder beim jugendamt festlegen lassen. das kind wegnehmen kann er dir nicht. warum denn? aus welchen gruenden? kein vater kann, wenn die mutter das sorgerecht hat das kind so einfach wegnehmen.
lg
Mitglied inaktiv - 28.11.2002, 23:51
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Rechte nach Trennung u. Namensänderung
Hallo "mickymouse"!
Danke für Deine Antwort erstmal. Du hast viele Fragen gestellt, und das mit Recht... Nino hat seinen Nachnamen, weil zur Zeit seiner Geburt noch alles in Ordnung war. Wir wollten an der Taufe heiraten, und dachten, da kann er ja gleich so heißen... Seit dem ist vieles "dumm gelaufen", wir streiten nur noch (wegen Kleinigkeiten) und er ist auch schon grob geworden (nur zu mir). Er kann meine Familie nicht leiden, und befürchtet, daß Nino bei ihnen aufwächst, wenn ich wieder arbeiten will. Deshalb möchte er das Problem auf seine Art lösen. Manchmal macht er mir Angst, aber ich weiß nicht, wie ich ihn loswerden kann. Vielleicht bin ich zu "weich"? Ich werde auch dann Angst haben (um Nino), wenn er "Umgang" mit ihm hat. Wie oft wird das sein?
Mitglied inaktiv - 29.11.2002, 09:41
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Rechte nach Trennung u. Namensänderung
hallo,
das ist natuerlich sch... da wirst du nicht viel machen koennen, um nicht zu sagen gar nichts. aber man geht ja immer vom besten aus, wenn man zusammen ein baby kriegt. wieso hast du eigentlich so viel angst um deinen kleinen? was macht denn dein ex schlimmes? wollte er sich denn von anfang an kuemmern? und in wie weit bist du zu weich? sagst du immer ja, wenn er vor der tuer steht und ihn sehen will?
lg
Mitglied inaktiv - 29.11.2002, 23:02
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Rechte nach Trennung u. Namensänderung
Hallo "Mausebär",
eine Freundin von mir hatte bezüglich der Namensänderung das selbe Problem, seinen Nachnamen weil sie ja eigentlich heiraten wollten. Sie hat nach der Trennung den Antrag auf Namensänderung gestellt, also ihren Nachnamen. Das zuständige Amt hat nur nach den Gründen gefragt, sie hat alles erzählt, und nun haben die Zwillinge den Namen der Mutter. Natürlich kommen da auch wieder "Gebühren" mit zu, aber es ging reibungslos!
Ist dein Ex eigentlich Italiener? Ich mein nur wegen dem Namen. Mein Ex ist jedenfalls Italiener und ich hatte anfangs auch ziemlich Angst um unsere gemeinsame Tochter. Er hat mir auch oft gedroht. Wir haben das mit dem Umgangsrecht jetzt so gemacht, ich bringe meine Tochter 14-tägig sonntags für 3 Std zu ihm nach Hause. Habe dann zwar immer ein schlechtes Gewissen, aber sie geht gern hin. Sie ist jetzt 5 Jahre alt und er spielt dann halt mit ihr bzw bleibt diese 3 Stunden wirklich bei ihr sitzten, was ich halt nicht immer kann. Aber sie geht danach auch gern wieder mit nach Hause.
Ich wünsch euch alles Gute....
Mitglied inaktiv - 30.11.2002, 11:12