Frage: Recht auf Weihnachtsgeld

Sehr geehrte Frau Bader, meine kleine Tochter ist am 05.10 diesen Jahres auf die Welt gekommen. Alle meine Kolleginnen haben Weihnachtsgeld bekommen nur ich nicht. Ist das so korrekt ? Ich habe doch eigentlich auch ein Recht darauf oder ? Danke für Ihre Antwort

von Natabela am 15.12.2017, 11:56



Antwort auf: Recht auf Weihnachtsgeld

Hallo, Der EuGH hat bei der Gratifikation unterschieden: Nicht zulässig ist es, wenn ein AG AN komplett von Gratifikationen (Wie zB Weihnachtsgeld) ausschließt, ohne im Jahr der Gewährung der Gratifikation geleistete Arbeit oder Mutterschutzzeiten/ BVs zu berücksichtigen, wenn diese Gratifikation eine Vergütung für in diesem Jahr geleistete Arbeit sein soll. Anders hingegen kann einer Frau in EZ die Gewährung einer solchen Gratifikation verweigert werden, wenn die Gewährung dieser Zuwendung nur von der Voraussetzung abhängt, dass sich der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Gewährung im aktiven Beschäftigungsverhältnis befindet. Soll die Gratifikation also die in Vergangenheit erbrachte Leistungen belohnen, kann Ihnen die Gratifikation bzw. der durch Arbeit „verdiente“ Anteil hieran nicht allein deshalb vorenthalten werden, weil Sie sich im Auszahlungszeitpunkt in keinem aktiven Arbeitsverhältnis befunden haben. In Ihrem konkreten Fall ist der Erfolg einer möglichen Klage voraussichtlich davon abhängig, den vom Arbeitgeber verfolgten Zweck der Sonderzahlung zu ermitteln. Hier sind die Umstände und ggf. Mitteilungen des Arbeitgebers sowie der Arbeitsvertrag im Übrigen zu werten. Ist der Zweck nicht bestimmt, ist er durch Auslegung zu ermitteln. Eine Bewertung darf ich in diesem Forum leider nicht vornehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.12.2017



Antwort auf: Recht auf Weihnachtsgeld

Dazu muss ich noch sagen das ich ganz normal bis zum Anfang des Mutterschutzes gearbeitet habe, ich war nicht freigestellt.

von Natabela am 15.12.2017, 12:04



Antwort auf: Recht auf Weihnachtsgeld

steht dazu irgendwas in deinem Vertrag? bei mir steht zum Beispiel das zur Berechnung bzw um Weihnachtsgeld zu erhalten, die Monate Juli, August und September herangezogen werden. wenn du evtl in der Zeit die deine Firma heranzieht schon Mutterschutz hattest? was sagt denn dein Chef dazu?

von littlestarling82 am 15.12.2017, 13:27



Antwort auf: Recht auf Weihnachtsgeld

Falls du jetzt in Elternzeit bist: Dein Arbeitsverhältnis ruhte ab ca. 5.12., also noch vor Weihnachten, vielleicht ist das der Grund? Was steht im Arbeitsvertrag, was steht darüber in der Betriebsvereinbarung?

Mitglied inaktiv - 15.12.2017, 13:46



Antwort auf: Recht auf Weihnachtsgeld

Da müsste ich nochmal nachschauen. Aber selbst wenn, ich habe bis zum Schluss (also bis zum Mutterschutz)gearbeitet die können mir doch wegen 1 Monat nicht das Recht auf mein Weihnachtsgeld nehmen. Außerdem ist es mir gegenüber unfair wenn es alle kriegen außer ich

von Natabela am 15.12.2017, 16:24



Antwort auf: Recht auf Weihnachtsgeld

Dann schau doch bitte nochmal nach, was im Arbeitsvertrag und in der Betriebsvereinbarung dazu steht.

Mitglied inaktiv - 15.12.2017, 16:36



Antwort auf: Recht auf Weihnachtsgeld

Doch, wenn du bereits in EZ bist ist das wirklich rechtens - denn Dein Arbeitsvertrag ruht. Und die wenigsten Frauen bekommen dann eben noch Weihnachtsgeld, auch wenn der AG es natürlich freiwillig zahlen könnte. Anders sähe es aus wenn du noch im Mutterschutz wärst. Ach ja, das du bis zum Mutterschutz gearbeitet hast ist eine Selbstverständlichkeit und nichts was eben besonderen Vorteile mit sich bringt. Mein Vorschlag, frag doch einfach mal nett bei deinem AG an. Evtl hat er es ja nicht ausgezahlt wegen dem EG - weil da müsstest du es ja auch dann angeben. Allerdings wird es nicht unbedingt dann zu Kürzungen beim EG führen - je nachdem wie es eben auf der Lohnabrechnung erscheint.

Mitglied inaktiv - 15.12.2017, 16:44



Antwort auf: Recht auf Weihnachtsgeld

naja fair...unfair ;-) da kommts halt wirklich drauf an was im Vertrag steht. ich habe dieses Jahr seit September wieder das arbeiten angefangen nach Elternzeit. Und hab auch kein Weihnachtsgeld bekommen und alle anderen schon, und das obwohl ich über Weihnachten arbeite.. aber da hilft kein jammern, ich hab in den Berechnungsmonaten eben noch nicht gearbeitet also nix gibts :-)

von littlestarling82 am 15.12.2017, 18:09



Antwort auf: Recht auf Weihnachtsgeld

Aber im November, also da wo Weihnachtsgeld ausbezahlt wurde war ich noch im Mutterschutz und noch nicht in Elternzeit, also müsste ich es bekommen.

von Natabela am 15.12.2017, 18:49



Antwort auf: Recht auf Weihnachtsgeld

Dann ruf doch dort einfach an und frag nach. Evtl ist es dann einfach ein Fehler.

Mitglied inaktiv - 15.12.2017, 18:55



Antwort auf: Recht auf Weihnachtsgeld

das Monat der Auszahlung ist irrelevant. Bei meiner ersten Schwangerschaft war ich da schon lange in Elternzeit und hab das volle Weihnachtsgeld bekommen. es gibt Arbeitsverträge in denen steht z.B. das man alle 12 Kalendermonate vollen Verdienst haben muss um Anspruchs aufs Weihnachtsgeld zu haben, vielleicht ist das ja bei dir der Fall. aber da kann dir nur dein Arbeitgeber weiterhelfen, das weiss Frau Bader ja nicht was in deinem Arbeitsvertrag steht

von littlestarling82 am 15.12.2017, 20:07



Antwort auf: Recht auf Weihnachtsgeld

Laut Internet ,, Wenn Sie schon länger im Unternehmen sind und Ihr Arbeitgeber in den letzten drei Jahren ohne vertragliche Regelungen und ohne Vorbehalt immer Weihnachtsgeld ausgezahlt hat, dann können Sie auch davon künftig ausgehen. Das nennt sich dann "Anspruch aus betrieblicher Übung". Mit Vorbehalt dagegen bedeutet, dass der Arbeitgeber jederzeit das Weihnachtsgeld auch wieder abschaffen kann. Das darf allerdings nicht passieren, wenn nur Sie die Sonderjahreszahlung bekommen – alle anderen Kollegen aber schon. Gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, dann dürfen sie es auch beim Arbeitgeber einfordern. Grundlage ist der "arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz" heraus. Während der Schwangerschaft und kurz nach der Geburt muss der Arbeitgeber Weihnachtsgeld zahlen – das gilt sogar dann noch, wenn Sie zum Jahresende nicht mehr arbeiten, weil Sie bereits im Mutterschutz sind (rund sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt). Außerhalb dieser Frist ist das nur möglich, wenn ein Beschäftigungsverbot vorliegt.

von Natabela am 15.12.2017, 21:01



Antwort auf: Recht auf Weihnachtsgeld

Damit hast du dir ja selbst die Antwort gegeben: an Weihnachten/zu Jahresende warst du nicht mehr in der Mutterschutzfrist, sondern in Elternzeit.

Mitglied inaktiv - 15.12.2017, 21:04



Antwort auf: Recht auf Weihnachtsgeld

ja im Internet kann vieles stehen, aber dafür gibt es ja Arbeitsverträge in der jede Firma seine eigenen Absprachen regelt. also einziger Weg ist nach wie vor dein Chef und dein Arbeitsvertrag

von littlestarling82 am 16.12.2017, 11:32



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