Frage:
Recht auf Elterngeld ohne Einkommen
Sehr geehrte Frau Bader,
Ich befinde mich derzeit in der Ausbildung zur Erzieherin, ich werde vermutlich zum Ende meines Praktikums in der Kita einen unbefristeten Arbeitsvertrag abschließen, dieser würde dann allerdings erst einige Monate später greifen, da ich noch Zeit für meine Facharbeit habe. Ich wünsche mir ein zweites Kind und plane nicht mehr zu verhüten, sodass eine Schwangerschaft vor Antritt der Arbeit denkbar wäre. Soweit ich verstanden habe ist mein Arbeitsvertrag dann nicht angreifbar. Die Frage ist nun aber welche Gelder stehen mir zu? In der schulischen Ausbildung habe ich kein Geld verdient und ich werde vermutlich sofort ein Beschäftigungsverbot erhalten. Womit darf ich da während der Schwangerschaft, im Mutterschutz und in der Elternzeit überhaupt rechnen? Derzeit habe ich ein Kind und bin verheiratet.
Vielen Dank für die Mühe
Mit besten Grüßen
von
Sonnenblume221
am 19.02.2018, 11:08
Antwort auf:
Recht auf Elterngeld ohne Einkommen
Hallo,
in ein Beschäftigungsverbot bekommen Sie den Lohn weiter, danach Elterngeld und Kindergeld.
Ich würde mal darüber nachdenken, die fehlenden Impftiter vor Beginn der Schwangerschaft zu ergänzen, dann brauchen Sie kein Beschäftigungsverbot.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.02.2018
Antwort auf:
Recht auf Elterngeld ohne Einkommen
Vielleicht solltest du lieber so planen, daß du erst mal einen Vertrag wirklich unterschrieben und die Arbeit angetreten hast und dann den Kinderwunsch in Angriff nimmst?
Natürlich bleibt es jedem selbst überlassen, wie er das handhabt, aber ich persönlich finde eine Planung, die ganz wissentlich einschließt, einen Vertrag gar nicht erst antreten zu können, gleichzeitig aber Kündigungsschutz zu genießen, ziemlich unfair dem Arbeitgeber gegenüber.
Davon ab: warum solltest du sofort ein BV erhalten?
von
cube
am 19.02.2018, 11:22
Antwort auf:
Recht auf Elterngeld ohne Einkommen
In einem Beschäftigungsverbot bekommt Du normales Gehalt. Ebenso bekommst Du im Mutterschutz vom AG ganz normal Gehalt (abzüglich des Mutterschutzgeldes der KK).
Es zählen für das Elterngeld dann die 12 Monate vor der Entbindung.
Wenn da Monate mit 0,-€ Einkommen sind, dann zählen die auch mit 0,-€ in die Berechnung rein. Monate mit Verdienst und Mutterschutz VOR der Entbindung zählen mit dem erhaltenen Gehalt.
Die Summe daraus dann durch 12 teilen und davon ca. 65%.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 19.02.2018, 11:39
Antwort auf:
Recht auf Elterngeld ohne Einkommen
Kurzer Einwurf:
Der Verzicht der Verschiebung ist rechtlich eigentlich nicht mehr möglich, sodass Monate mit Mutterschutz und Gehalt (also der Monat, in dem der Mutterschutz beginnt) nicht mehr berücksichtigt werden dürfen.
Es zählen die 12 Monate VOR Beginn der Schutzfrist.
von
Dojii
am 19.02.2018, 12:09
Antwort auf:
Recht auf Elterngeld ohne Einkommen
der vater der kinder ist für euch finanziell verantwortlich. das mal vorweg. aber so planen wie du es machst finde ich schon krass. wäre ich dein arbeitgeber, wärst du nach der elternzeit weg. denn sowas ist gelinde gesagt extrem unfair. du weißt jetzt schon dass du den vertrag nicht antreten kannst, erwartest ein BV, warum auch immer und erwartest geld? ein bv zu bekommen ist zum glück gar nicht mehr so einfach. wer lohn möchte, muss dafür arbeiten und wenn du fehldene immunitäten hast, kann und muss dir der AG einen ersatzarbeitsplatz zur verfügung stellen, den du annehmen MUSST. tsts
von
mellomania
am 19.02.2018, 12:41
Antwort auf:
Recht auf Elterngeld ohne Einkommen
Hallo.. also als Erzieher ist das bv kein Problem (war bei mir ebenfalls so.. man sitzt nunmal an der bazillenfront und da manche Eltern immer wieder ihre ansteckend kranke Kinder bringen fängt man sich halt einiges ein.. gut das war nicht die frage).. als Tipp ich würde wirklich warten bis du den Festvertrag hast und dein 1. Bzw 3. Gehalt. Soweit ich weiß müsstest du dann als Elterngeld für 1 Jahr 65 Prozent vom normalen Erzieher Gehalt bekommen da bv als normale bezugsmonate gelten..
von
Dramaqueen89
am 19.02.2018, 17:25
Antwort auf:
Recht auf Elterngeld ohne Einkommen
Bzgl. Warten bis alles supi und in trockenen Tüchern ist.
Wir kennen die Situation der Fragestellerin nicht. Ich war keine 25 und hatte böse Zellen, da wartet man nicht! Hätte ich nicht die Ausbildung gemacht sondern studiert, hätte ich auch nicht wegen der Prüfung mit Kind 1 gewartet.
Jetzt kam das Studium eben neben der Arbeit, nicht einfach aber machbar. Wir hätten gern noch ein zweites Kind, Prüfungen kann ich, sollte ich im Kreissaal sein wiederholen. Ne neue Gebärmutter schenkt mir niemand.
Warum ich das schreibe? Wir urteilen hier immer viel zu schnell ! Es kann ganz individuelle Gründe geben, die können für Einzelne abwegig oder auch nachvollziehbar sein. Es geht uns nichts an. Wir schreiben hier nicht in einem Forum für Lebensentscheidungen.
Bg
Mitglied inaktiv - 19.02.2018, 18:10
Antwort auf:
Recht auf Elterngeld ohne Einkommen
Du schreibst, du wirst "vermutlich" nach dem Praktikum einen Arbeitsvertrag erhalten. Wenn du noch keinen Arbeitsvertrag hast, ist dir dieser auch nicht sicher. Solltest du also vor Vertragsabschluss schwanger werden, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Betrieb dir dann doch keine Vertrag gibt.
von
chrissicat
am 19.02.2018, 21:11