Frage: Prozesskostenbeihilfe

Hallo! Ich habe folgende Frage: Mein Freund hat sich im April 2009 von seiner Ex Frau scheiden lassen. Es gab einen Prozess und nun ein Scheidungsurteil.In diesem Urteil ist auch ein Betrag für den Unterhalt den er bazahlen muss festgehalten. Er hat so wenig Geld auch weiterhin das er die Kosten des Prozesses noch nicht zurückzahlen kann. Nun möchte er wegen einer Neuberechnung des Unterhaltes klagen...aber mit einem anderen Anwalt der ihn damals vertreten hat. Kann er das tun und neue Prozesskostenbeihilfe beantragen oder muss er weiterhin den selben Anwalt nehmen obwohl ja die Scheidung schon durch ist? Wie ist da die rechtslage weil ja im Urteil schon der Unterhalt berechnet ist! Gehören die Fälle da zusammen oder kann man das trennen? LG Nadine

Mitglied inaktiv - 13.01.2010, 09:33



Antwort auf: Prozesskostenbeihilfe

Hallo, eine Änderung des Titels (=Urteil) wegen des Unterhaltes ist nur möglich, wenn sich die Verhältnisse geändert haben. Ansonsten einfach so weil man nicht mit dem Urteil zufrieden ist, kann man nicht erneut klagen (da hätte man Rechtsmittel einlegen müssen). Das nennt man Rechtskraft des Urteils. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.01.2010



Antwort auf: Prozesskostenbeihilfe

keine Auskunft, wenn man anwaltlich vertreten ist... LG Peeka

Mitglied inaktiv - 13.01.2010, 09:45



Antwort auf: Prozesskostenbeihilfe

sind wir ja auch nicht...wollen wir ja erst...es geht ja um unterhalt für ein kleines Kind! Danke für die aufschlussreiche Interpretation!

Mitglied inaktiv - 13.01.2010, 10:21



Antwort auf: Prozesskostenbeihilfe

dann hättest du auch schreiben müssen: kindesunterhalt. für kindesunterhalt braucht man keinen anwalt. rechnet das jugendamt aus. gratuit.

Mitglied inaktiv - 13.01.2010, 10:22



Antwort auf: Prozesskostenbeihilfe

es geht doch um klagen das es falsch berechnet wurde....wer übernimmt dann die kosten? ich finde die frage nicht so schlimm...

Mitglied inaktiv - 13.01.2010, 10:24



Antwort auf: Prozesskostenbeihilfe

wenn es falsch berechnet wurde, kann er es sich ja vom jugendamt neu und richtig berechnen lassen. da muß man doch nicht gleich klagen!!!????

Mitglied inaktiv - 13.01.2010, 10:45



Antwort auf: Prozesskostenbeihilfe

Hallo Naja, in Deinem Startposting ist ja nichtmal ein Kind erwähnt ;-) Er soll sich seine ganzen Unterlagen was für ein Einkommen er hat zusammensuchen und dann zum Zuständigen Jugendamt marschieren. Die berechnen dann neu und gut ist. Braucht es keinen Anwalt für . Urteil hin oder her, wenn sich die Vorraussetzungen ändern, dann muss es neu berechnet werden. Alles Gute.

Mitglied inaktiv - 13.01.2010, 10:54



Antwort auf: Prozesskostenbeihilfe

er möchte aber klagen...weil da viel schief gegenagen ist klar kann man das auf dem jugendamt...will er aber nicht und es geht jetzt nur darum ob er nochma PKH beantragen kann...mehr will ich nicht wissen...? Ist aber egal jetzt will hier nicht noch mehr stören! LG

Mitglied inaktiv - 13.01.2010, 10:58



Antwort auf: Prozesskostenbeihilfe

wenn er klagen will, nur weil es so spaßig ist, wird er sicher keine pkh bekommen. egal mit welchem anwalt.

Mitglied inaktiv - 13.01.2010, 11:03



Antwort auf: Prozesskostenbeihilfe

Er kann versuchen PKH zu beantragen, ob er es bekommt muss man dann sehen. Er hätte aber auch einfach Widerspruch einreichen können gegen das Urteil innerhalb einer gewissen Frist. Macht er das nicht, dann ist das Urteil eigentlich gültig. Wenn die noch nicht abgelaufen ist, dann zählt die alte PKH noch. Wenn das Urteil falsch ist, dann verstehe ich schon, dass er das auch rückwirkend richtigstellen will, keine Frage.

Mitglied inaktiv - 13.01.2010, 11:16



Antwort auf: Prozesskostenbeihilfe

gegen das urteil geht nicht weil es ein scheidungsurteil war das sofort vollstreckt wurde und die berechnung die da drin ist ist auch ok aber die will jetzt mehr Geld für die Kinder darum geht das...

Mitglied inaktiv - 13.01.2010, 11:30



Antwort auf: Prozesskostenbeihilfe

Wenn nix da ist, dann kann sie viel wollen. Verstehe nicht was er da klagen will ? Er ist verpflichtet, sein Einkommen offen zu legen und dann gibt es festgesetzte Einkommensgrenzen und fertig. Gegen was will er denn genau klagen ?

Mitglied inaktiv - 13.01.2010, 11:43



Antwort auf: Prozesskostenbeihilfe

das ist unrelevant und nicht meine frage gewesen.....

Mitglied inaktiv - 13.01.2010, 11:52



Antwort auf: Prozesskostenbeihilfe

Oh Entschuldigung. Schreib beim nächsten Mal einfach, dass nur Frau Bader antworten darf, dann verschwendet keiner seine Zeit und versucht zu helfen !

Mitglied inaktiv - 13.01.2010, 11:54



Antwort auf: Prozesskostenbeihilfe

ehrlich gesagt bin ich davon ausgegenagen weil es ja ein EXPERTEN Forum ist! LG

Mitglied inaktiv - 13.01.2010, 12:28



Antwort auf: Prozesskostenbeihilfe

man DARF aber auch als nichtprofi hier schreiben und so manch eine(r) hat erfahrung.....

Mitglied inaktiv - 13.01.2010, 12:41



Antwort auf: Prozesskostenbeihilfe

aber anstatt hilfreiche Antworten ahbe ich von anfang an nur böse worte gehört....wie in den anderen Foren deshalb bin ich extra hier rein....

Mitglied inaktiv - 13.01.2010, 13:31



Antwort auf: Prozesskostenbeihilfe

Ist die Frage wie man es liest. Es wurde versucht Dir zu helfen, indem Rückfragen kamen, um den Sachverhalt besser verstehen zu können. Diese hast Du bockig abgeblockt :-) Ich habe kein einziges böses Wort gelesen.

Mitglied inaktiv - 13.01.2010, 13:34



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