Probleme mit dem Antrag für Elterngeld..

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Probleme mit dem Antrag für Elterngeld..

Hallo!! Ich bin einfach zu blöd :( würde gerne das schreiben schon mal vorbereiten und wenn meine kleine da ist nur die fehlenden Daten nach tragen.. Aber welches Datum kommt denn nun rein?? Also die elternzeit beginnt mit der Geburt.. ET ist der 4.4.13 , angenommen sie kommt da.. Schreibe ich dann auch den 4.4.13 in den Antrag? Der Personalchef hat zu meinem Mann gesagt das ich das Datum nach dem Mutterschutz nehmen müsste.. Also 4.6.13... Ergibt für mich aber keinen Sinn da ich (ich nehme 2 Jahre) doch am 4.4.15 wieder arbeiten muss und nicht erst Juni 2015 oder reicht es wenn ich schreibe damit keine Verwirrung ist.. "Ich nehme elternzeit bis zum 4.4.2015" ?? Das macht mich noch bekloppt!!

Mitglied inaktiv - 14.03.2013, 07:57



Antwort auf: Probleme mit dem Antrag für Elterngeld..

Hallo, die Elternzeit beginnt mit der Geburt. Sie endet spätestens am dritten Geburtstag des Kindes. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.03.2013



Antwort auf: Probleme mit dem Antrag für Elterngeld..

Also grundsätzlich verwechselt Du ElternZEIT mit ElternGELD. Elternzeit kann jedes Elternteil bis zu 3 Jahre nehmen. Du musst für Dich entscheiden ob Du am 2. Geburtstag Deines Kindes den 1. Arbeitstag haben willst, oder erst 2 Monate danach. Elternzeit kann man Taggenau nehmen. Elterngeld hingegen kann man nur für Lebensmonate beantragen. Wenn Du jetzt also bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag Deines Kindes Elternzeit machen willst schreibst Du: "Hiermit nehme ich 2 Jahre EZ ab der Geburt meines Kindes." - wenn Du bis zum 3.6.15 EZ nehmen willst, dann schreibst Du: "Hiermit nehme ich Elternzeit bis zum 3.6.15." LG Sabine

Mitglied inaktiv - 14.03.2013, 08:27



Antwort auf: Probleme mit dem Antrag für Elterngeld..

Würde auf jeden Fall ein paar Tage weiter terminieren, sonst musst Du exakt am Geburtstag wieder arbeiten den ersten Tag. Man muss keine ganzen Jahre nehmen. Ansonsten haben wir überall "ab Geburt" reingeschrieben. Das Datum ergab sich dann ja aus der beigefügten Geburtsurkunde.

von Sternenschnuppe am 14.03.2013, 09:56



Antwort auf: Probleme mit dem Antrag für Elterngeld..

dritte jahr aufhebe für z.B. Einschulung. LG Peeka

von peekaboo am 14.03.2013, 10:02



Antwort auf: Probleme mit dem Antrag für Elterngeld..

Ja das mit dem Elterngeld hab ich verstanden! Der Antrag liegt hier auch schon..muss nur noch die kleine eingetragen werden.. Mich irritiert das nur weil es auch überall heißt das die elternZeit auch mit der Geburt beginnt... Aber man 7 Wochen vor Beginn die elternzeit anmelden muss also eine Woche nach der Geburt... Dann beginnt es ja gar nicht mit der Geburt...?!! Das ist mir zu hoch.. Also kann ich auch wenn sie am 4.4 kommt nach dem Mutterschutz die elternzeit beginnen sprich am 4.6 und ab da zwei Jahre? Bekomme dann natürlich kein Elterngeld bis dahin das ist klar.. Hoffe ich hab das so richtig verstanden..hab eine in einem anderen Forum gefragt und die meinte ich muss das Geburtsdatum des Kindes als Start nehmen...

Mitglied inaktiv - 14.03.2013, 11:10



Antwort auf: Probleme mit dem Antrag für Elterngeld..

Sehe jetzt erst das der Titel falsch ist.... Sorry!!!!!!!! Also ja ich meine die elternzeit!!!! Nicht das Geld :)

Mitglied inaktiv - 14.03.2013, 11:16



Antwort auf: Probleme mit dem Antrag für Elterngeld..

Elternzeit kann man nehmen bis zum 3. Geb., beziehungsweise sich ein Jahr auch übertragen lassen bis zum 8. Geburtstag. Da man die Elternzeit 7 Wochen vorher anmelden muss, hat man wenn man arbeitet eine Woche nach der Geburt Zeit dafür,da ist ja eh Mutterschutz. Arbeitet man nicht hat man rechtlich gar keine Elternzeit, was ja nur bedeutet dass der Job erhalten bleibt, man beitragsfrei versichert ist. Ist etwas verwirrend, daher ist es am einfachsten einfach ein Enddatum einzusetzen. Willst Du 2 Jahre, dann schreib 1-2 Tage nach dem Geburtstag als Enddatum und bitte dann gleich um die Übertragung der übrigen Zeit auf die Zeit bis zum 8. Leensjahr. Dann bist Du abgesicherter.

von Sternenschnuppe am 14.03.2013, 13:34



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