Hallo Frau Bader,
Ich arbeite zur Zeit als Krankenschwester auf einer pneumologischen station, wir haben viele Patienten mit unklaren Diagnosen und nicht selten auch mit Verdacht auf Tuberkulose.
Mein Arbeitgeber sieht kein Problem darin mich weiterhin dort zu beschäftigen.
Im internet finde ich wenige Beiträge dazu aber ich habe gelesen das wenn das Risiko einer Berufskrankheit besteht, ( und Tuberkulose wird als Berufskrankheit im Gesundheitswesen annerkannt) ein anderer Arbeitsplatz geboten werden muss / Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird.
Dazu kommt das meine Betriebsärztin in der Gefährdungsbeurteilung sehr wohl die Gefahr erkannt hat und darauf seitens der Pflegedienstleitung nicht adäquat reagiert wurde.
Was sagen sie dazu, wie soll ich mich weiter verhalten?
Vielen Dank
von
Christel99
am 21.12.2017, 09:36
Antwort auf:
Problem mit dem Arbeitgeber wegen dem Mutterschutz
Hallo,
eine Beurteilung kann ich zwar auch nicht durchführen, rate Ihnen aber, sich an das Gewerbeaufsichtsamt zu wenden. Die beurteilen dies endgültig.
Berücksichtigen Sie aber, dass der Arbeitgeber Sie in eine andere Abteilung, in ein Büro oder sonst wohin umsetzen darf.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.12.2017
Antwort auf:
Problem mit dem Arbeitgeber wegen dem Mutterschutz
Einfach die Gewerbeaufsicht kontaktieren. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/aufsichtsbehoerden-fuer-den-mutterschutz-und-kuendigungsschutz/aufsichtsbehoerden-mutterschutz---kuendigungsschutz/73648?view=DEFAULT
Der AG darf dich auf eine andere Station mit ungefährlichen Tätigkeiten versetzen, er darf dich im Stationsbüro einsetzen, oder wenn das beides nicht möglich ist, freistellen. Umsetzungen haben jedoch Vorrang vor Freistellung.
Mitglied inaktiv - 21.12.2017, 09:42