Hallo Frau Bader, habe ich richtig verstanden, dass ich die Partnerschaftsmonate bei einer erneuten Geburt auch alleine antreten (z.B. LM 13) oder weiterführen (z.B. LM 17) kann?! Ich frage deshalb so genau, weil ich überall folgenden Wortlaut finde: "Partnerschaftsbonus = Eltern, die GEMEINSAM in Teilzeit gehen und mindestens vier Monate („am Stück“) PARALLEL zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate." 2. Frage: Können wir Basiselterngeld (Frau: LM 1-12, Mann LM 7 u. 9) und anschließend Partnerschaftsbonus (15.-18 LM) nehmen oder muss das zwingend zusammenhängend genommen werden (z.B. Frau LM 1-10 Basis; LM 11-14 ElterngeldPlus anschließend Partnerschaftsbonus 15.-18 LM)? Vielen Dank und liebe Grüße
von Michl6 am 20.01.2016, 17:14