PKV und Jahresbruttoeinkommen, Anwartschaftsversicherung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: PKV und Jahresbruttoeinkommen, Anwartschaftsversicherung

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in der 27. SSW, bin Angestellte und privat versichert. Anfang August gehe ich in Mutterschutz. Der Verdienst bis dahin reicht nicht aus, die 49.500€-Grenze zu überschreiten. Nun stellt sich die Frage, was mit der Karnkenversicherung zu machen ist. Kann ich in der PKV bleiben oder muss ich in die GKV gehen. Wenn in GKV; müssen diese mich annehmen? Wo bin ich versichert, wenn ich die sog. "Anwartschaftsversicherung" in der PKV nehme? Kann (i.S. von ist dieser erfolgsversprechend?) ich einen Antrag auf Befreiung der Versicherungspflicht stellen, um so in der PKV zu bleiben? Herzlichen Dank, V. Baderschnaider P.S.: Ich belästige Sie mit diesen Fragen, weil die Antworten dazu von unserer Personalabteilung und den PKV-Sachbearbeitern leider unterschiedlich beantwortet wurden... Was mir echt den Schlaf raubt, wie Sie sehen können; 01:45h.

Mitglied inaktiv - 17.06.2011, 01:44



Antwort auf: PKV und Jahresbruttoeinkommen, Anwartschaftsversicherung

Hallo, Lina hat leider Recht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.06.2011



Antwort auf: PKV und Jahresbruttoeinkommen, Anwartschaftsversicherung

Hallo, du kannst im Mutterschutz und Elternzeit ohne Verdienst gar nicht in die GKV wechseln. Du müsstest dann wechseln, wenn du außerhalb der Elternzeit arbeitst und dann die Verdienstgrenze nicht erreichst. Du kannst dich während zulässiger Teilzeittätigkeit in der Elternzeit 8max. 30Stunden) von der Versicherungspflicht bei Unterschreitung der Entgeltgrenze befreien lassen, dafür ist ein Antrag nötig. Bei Teilzeittätigkeit außerhalb der Elternzeit vom unter 50% kannst du dich ebenfalls befreien lassen. Warst du mal gesetzlich versichert müsstest du den Antrag bei der KK stellen bei der du versichert warst. Sonnst würde ich mal bei der AOK anrufen, die sind recht kompetent. Die Anwartschaftsversicherung würde nur bei GKV Sinn machen, denk aber daran, dass du eine evtl. bestehende Tagegeldversicherung nach der Geburt und Elternzeit ohne Tätigkeit auf Anwartschaft stellst, das ist billiger, einen Anspruch hättest du in dieser Zeit ja nicht. Viele Grüße

von Lina_100 am 17.06.2011, 12:56



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