Hallo Frau BAder
Danke für ihre Antwort, aber was ich wissen wollte ist, kann ich jetzt, im EZU, ein Arbeitszeugnis verlangen, auch wenn mein Arbeitsverhältnis nicht beendet ist??
Ich bin am überlegen, ob ich nach dem EZU zurückkehre und wollte mich deshalb mal bei anderen Firmen bewerben und dazu brauch ich doch ein Zeugnis.
Wäre wohl eher so ne Art Zwichenzeugnis, oder?
danke für ihre Antwort Claudia M.
Mitglied inaktiv - 28.06.2001, 23:48
Antwort auf:
Nochmal wegen Arbeitszeugnis
Liebe Claudia,
ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht nur aus wichtigenm Grund, z.B., wenn es der Suche eines neuen Arbeitsplatzes dienen soll.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.07.2001
Antwort auf:
Nochmal wegen Arbeitszeugnis
Liebe Claudia!
Man kann zu jeder Zeit, nicht nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ein Arbeitszeugnis verlangen. Du magst es Zwischenzeugnis nennen, es ist aber ein Arbeitszeugnis wie jedes andere auch. Daß Du im EZU bist, dürfte da keine Rolle spielen.
Viele Grüße
Andrea
Mitglied inaktiv - 30.06.2001, 14:25
Antwort auf:
Nochmal wegen Arbeitszeugnis
hi,
ich bin auch im erziehungsurlaub und habe jetzt auch ein zwischenzeugnis verlangt und es auch bekommen. wenn man 3 jahre weg ist, weiss dann der arbeitgeber noch ganz genau was er ins zeugnis zu schreiben hat ? und: vielleicht wechselt ja auch den vorgesetzter ?
salsa
Mitglied inaktiv - 14.07.2001, 11:10