Hallo Frau Bader, erst einmal Danke für Ihre Mühe. Ich habe am 15.05 folgende Frage gehabt... Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mal ein Anliegen zur Verlängerung des Erziehungsurlaubs. Ich habe ein Jahr beantragt und wollte eigentlich dieses Jahr wieder anfangen voll zu arbeiten. Leider bekomme ich hier aber kein Kindertagesplatz für mein Kind, da er erst mit 3 einen Anspruch hat. Auf Grund eines Umzugs in eine andere Stadt konnte ich das aber vorher nicht wissen, sonst hätte ich ja gleich drei jahre EU genommen. Meine Frage nun wann muss ich die Verlängerung beantragen, also wieviele Wochen vor Ablauf des Eu´s? Und kann mein AG mir den EU verweigern ? Es liegt ja ein wichtiger Grund vor. Danke und lieben Gruss Nancy Sie schreiben mir der AG muss zustimmen, ist kein wichtiger Grund des Gesetzes. Aber der AG muss zustimmen ja?? Und wann muss die Verlängerung beantragt werden `Frist`? Danke und lieben Gruss Nancy
Mitglied inaktiv - 20.05.2002, 17:18