Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite seit 1999 in dieser Praxis, gleich nachdem sie Eröffnet wurde. Wir sind momentan 9 Angestellte, 6 VZ - 2 davon in EZ 2 TZ 1 Azubi ich habe nochmal meine ursprüngl. Nachricht angefügt... Ist es sinnvoll noch eien Berufsrechtschutz abzuschließen? Danke "Sehr geehrte Frau Bader, ich habe noch eine Frage zur Kündigung. Im April fange ich, nach Ende meiner 2-jähr. Elternzeit wieder bei meinem alten AG an. Ich hatte um TZ -30 Stunden gebeten. Mein Ag machte mir ein Angebot über 20 Stunden oder wie bisher 40 Stunden. Ich teilte meinem AG mit, das ich 20 Stunden nicht annehmen kann,wegen der zusätzl Kosten (Krippenplatz, Autokauf, Kfz Vers. etc). Meine Vermutung, mein AG wollte meine Vertretung8was unser Lehrling war) gerne voll behalten und mich dann gaanz schnell kündigen. Sie schrieben mir, es müßte die soz. Auswahl beachtet werden. Was heißt das genau? Dafr mein AG mich mit einem Kind einfach entlassen? Und dafür die Vertretung für mich, die ledig und kinderlos ist behalten? Wie verhalte ich mich weiter? und wie , wenn ich doch eine Kündigung bekomme? Danke"
Mitglied inaktiv - 20.02.2010, 13:36