Jetzt muss ich dem Amt auch noch den Urlaubsschein zuschicken, da ich mir den Urlaub hab auszahlen lassen. Mir wurde nur für 1/2 Jahr Erziehungsgeld mit der Option auf Rückzahlung genehmigt. Was kann eigentlich alles zur Berechnung herangezogen werden?
Vor 14 Tagen sollte ich die Steuerbescheinigung meines Partner vorlegen. So langsam reicht es mir, dass geht seit September so. Mein Mann verdient monatlich unterschiedlich. Kann man Erziehungsgeld eigentlich auch monatlich neu berechnen lassen? Eine Steuererklärung bekommt man auch nur 1x im Jahr, wir müssen aber monatlich mit dem Geld auskommen und es ist nicht immer gleich! Danke mal wieder!
Mitglied inaktiv - 04.12.2005, 20:30
Antwort auf:
Nochmal Erziehungsgeld
Hallo,
Berechnungszeitraum
Für die Feststellung des pauschalierten Jahresnettoeinkommens werden die Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt (Erstantrag) bzw. aus dem Kalenderjahr der Geburt (Zweitantrag) zugrundegelegt. Damit wird zur Vereinfachung des Berechnungsverfahrens auf einen abgeschlossenen Zeitraum abgestellt.
WICHTIG: Bei der berechtigten Person werden nur die Erwerbseinkünfte oder Einkünfte aus Entgeltersatzleistungen berücksichtigt, die während des Erziehungsgeldbezugs vorliegen. Vorherige Erwerbseinkünfte oder Entgeltersatzleistungen bleiben unberücksichtigt.
Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner! Oder http://forum.global-help.de/rechner/erziehungsgeld/index.php
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.12.2005
Antwort auf:
Nochmal Erziehungsgeld
hallo, der kampf um das erziehungsgeld, auch ich kann davon ein lied singen. haben jetzt aber nach einem Jahr den kampf gewonnen. aber auch nur weil endlich der steuerbescheid meines lebengefährten vorlag. vorher lief garnichts, haben jetzt aber für 10 monate eine rückzahlung erhalten. denke mal dir bleibt nichts anderes übrig als den steuerbescheid vorzulegen.
gruß ma
Mitglied inaktiv - 06.12.2005, 20:13