Habe ich das jetzt richtig verstanden, bei der Berechnung des Unterhaltes erfolgt eine Anrechnung des Elterngeldes erst ab 300 Euro, d. h. nur der Teil des Elterngeldes wird angerechnet, der 300 Euro übersteigt? Vielen Dank für die Antwort. LG
Mitglied inaktiv - 20.08.2009, 03:06