Liebe Frau Bader, danke für ihre Antwort. Leider beantwortet sie meine Frage nicht wirklich. Diesen Paragraphen habe ich auch gelesen, deshalb bin ich ja der Meinung das es nicht geht. Der Standesbeamte allerdings sagt es ginge trotzdem und wird die Einbennenung auch durchführen ohne Unterschrift des Vaters. Meine Frage war deshalb, WAS PASSIERT DANACH? Also wenn die Änderung offiziell durch ist, ohne seine Einverständniss? Wenn mit der Bescheinigung/Urkunde im Kindergarten und in der Schule der Nachname geändert wurde. lg Corinchen
von Corinchen am 01.07.2011, 16:43