Folgendes Szeneario: Es läuft das letzte Elternjahr und die Angestellte möchte gerne im Wohnort einen Minijob in einem komplett anderen Branchenzweig in den spätemn Abendstunden annehmen um die Haushaltskasse zu füllen (abend ist dies der einge Zeitpunkt, wo die Kinderbetreuung z.Z gewährleistet ist). Der Chef Verweigert seine Zustimmung. Nun die Fragen: Darf er es? Wird bei Betrachtung der gesetzlichen Kündigungsfristen die Elterzeit oder nur die reine Arbeitszeit gerechnet? (also 1 oder 3 Jahre) Wenn die AN jetzt kündigt es besteht noch Resturlaub, was würde damit passieren? Kann die AN nach Kündigung auch OHNE Zustimmung des AG den Minijob annehmen? Ist die Ablehnung des AG eigelich rechtens oder wilkür und Shikane? Was kann man gegen so eine Ablehnung machen?
Mitglied inaktiv - 07.08.2008, 09:33