Hallo Frau Bader, also mein Sohn ist im Mai 06 zur Welt gekommen. Ich beziehe für ein Jahr das "alte" Elterngeld. Ich wollte aber prinzipiell 2 Jahre nehmen. Im 2. Jahr wollte ich dann stundenweise arbeiten gehen. Ich habe mir ausgerechnet, dass ich mit dem Arbeitslohn und den 300€ gut über die Runden komme. Kann ich denn überhaupt noch Elterngeld für das 2. Jahr beantragen? Wenn ja, komm ich dann in die neue Regelung ab 2007 rein? Wie wird dann das Elterngeld berechnet wenn ich nur ca. 600€ netto verdiene. Wie verhält es sich wenn ich im 2. Jahr nicht arbeiten gehen kann (mieser Chef), wie wird dann das Elterngeld berechnet? Wie lange habe ich Kündigungsschutz wenn ich meine alte Stelle wieder antrete? Vielen lieben Dank, das sie mir bei diesem Wirrwarr helfen. LG Frances
Mitglied inaktiv - 15.01.2007, 09:14