anbei noch 3 weitere Fragen zu meinem vorherigen Beitrag:
4)Welcher Lohn wird für Berechnung des neuen Mutterschaftsgeldes zu Grunde gelegt wenn man davor nicht gearbeitet hat und 2 3/4 Jahre in Elternzeit war. Tatsächlich der alte Vollzeit Lohn wenn nicht nichts anderes wie TZ mit Arbeitgeber vereinbart wurde?
5)Wie verhält es sich wenn es in dieser Zeit tarifliche Lohnerhöhungen gegeben hat und ich meine Lohnsteuerklasse von damals 3 zu jetzt 5 geändert habe, berechnet sich der Mutterschaftslohn von AG und KK nicht eigentlich auch von den letzten Nettolöhnen vor Mutterschutz und meine aktuelle Steuerklasse wäre dann auch ausschlaggebend und hier eben etwas mindernd aber das neue höhere Tarifentgeld gleichzeitig begünstigend?
6)Was passiert mit Resturlaub vor Beginn der ersten Elternzeit? Muss dieser direkt im Anschluss an die 2 Elternzeit genommen werden und dann auch schon spätestens mit Beantragung dieser gleichzeitig schriftlich beantragt werden oder wie lange und mit welcher Ankündigungsfrist kann man alten Resturlaub von vor Elternzeit des 1 Kindes noch übertragen?
Kind 1 Geburt 11.08.2016 Elternzeit bis 10.08 2019 Kind 2 voraussichtlich Geburt 21.06.2019, neuer Mutterschutzbeginn 10.05.2019
Lieben Dank.
von
Sienna87
am 28.03.2019, 08:47
Antwort auf:
Neuer Mutterschutz während Elternzeit
4. Der alte Vertrag lebt wieder auf. Wenn es ein Vollzeitvertrag war dann Vollzeit
5. Aktuelle Lohnerhöhung
6. § 17 BEEG: der Urlaub kann in dem Jahr genommen werden, indem die Elternzeit endet oder im Folgemonat.
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.03.2019
Antwort auf:
Neuer Mutterschutz während Elternzeit
Was willst du denn nun, Mutterschutz während der laufenden Elternzeit? Oder neuen Mutterschutz?
Willst du Mutterschutz innerhalb der aktuellen Elternzeit, dann ist dein AG raus außer du hast innerhalb der EZ bei ihm gearbeitet. Wenn nicht, dann ruht Dein Vertrag weiterhin solange du dich in EZ befindest. Also weder AG-Zuschuss, noch Urlaubsanspruch für den Zeitraum des neuen Mutterschutzes. Der neue Mutterschutz und die laufende EZ laufen gleichzeitig weiter so das nur die KK zahlen muss.
Hast du innerhalb der EZ in TZ gearbeitet, beendest aber zum neuen Mutterschutz nicht die laufende EZ, dann bekommst du vom AG eben Mutterschutzgeld in Höhe des TZ-Gehaltes. Ebenso Urlaubsanspruch.
Beendest du dagegen aktiv die laufende EZ zum neuen Mutterschutz, dann lebt dein alter Vertrag wieder auf. Deine Frage, Mutterschutz innerhalb der EZ ist dann aber komplett falsch, denn du befindest dich dann ab dem neuen Mutterschutz eben nicht mehr in der EZ. Damit das dein eigentlicher Vertrag gilt, musst du so behandelt werden wie wenn du die ganze Zeit davon gearbeitet hättest, also Mutterschutzgeld nach dem was du wirklich verdienen würdest, bestehend aus dem Anteil der KK und der Anteil des AG. Dazu für den kompletten Mutterschutz neuen Urlaubsanspruch. bedeutet aber auch, du musst um nahtlos wieder in EZ für das nächste Kind gehen zu können, rechtzeitig neue EZ für dieses mitteilen. Der alte Urlaub, wie der neue, bleibt solange erhalten wie du dich dann wieder in EZ befindest, besser gesagt bis zu dem darauf folgenden Jahr.
von
Felica
am 28.03.2019, 10:53
Antwort auf:
Neuer Mutterschutz während Elternzeit
Hallo Felica,
lieben Dank für deine Antwort. Das hilft mir schon sehr weiter.
Nein ich habe während der laufenden Elternzeit nicht in TZ gearbeitet und wenn ich das rechtlich kann, möchte ich jetzt natürlich die aktuelle Elternzeit lieber vorzeitig beenden und ganz normal in neuen Mutterschutz für das 2te Kind gehen, damit ich mein volles Gehalt für diesen Zeitraum wieder bekomme.
Von dem anderen Prozedere (EZ und neuer Mutterschutz laufen gleichzeitig nebeneinander) hätte ich ja sonst garnichts.
Ich wusste nur nicht ob das rechtens ist und man das tatsächlich machen kann/darf. Aber wenn dem so ist, dann mache ich das natürlich.
Also beende ich meine aktuelle Elternzeit im Schreiben an den AG zum 09.05.2019 (einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes der zum 10.05.2019 beginnen würde)?
Wie muss ich das genau formulieren? Bspw. " Hiermit beantrage ich die vorzeitige Beendigung meiner aktuell laufenden Elternzeit für Kind xxxx zum 09.05 2019, da ich gerade mein zweites Kind mit voraussichtlichem Geburtstermin 21.06.2019 erwarte und somit zum 10.05.2019 in Mutterschutz gehe.
Reicht das so aus oder muss ich noch schreiben, dass ich somit auch Zuschuss zum Mutterschaftsgeld beantrage??
Oder bekomme ich dann schon so ohne weiteres Zutun den Zuschuss vom AG zu meinem alten Nettlohn von der KK nachdem ich das seperat bei der KK wie gewöhnlich beantrage?
Dass mir im neuen Mutterschutz dann wieder Urlaubsanspruch wusste ich garnicht. Gilt das für jeden vollen oder auch für nur angefangene Monate die ich mich dann wieder neu in Mutterschutz befinde?
Und was bedeutet der Anspruch dieses neuen Urlaubs und der alte aus der Zeit vor der ersten EZ bleibt erhalten bis nach der EZ? Wenn ich die aktuelle EZ "1" vorzeitig beende und direkt zum Anschluss an den neuen Mutterschutz neue EZ "2" für Kind 2 beantrage ist mein Urlaubsanspruch aus vor Elternzeit für Kind 1 (immerhin 20 Tage) verfallen?
Was passiert ausserdem mit den verbleibenden 3 Monaten "Restelternzeit" von Kind 1 um die ich dann vorzeitig beende (habe für Kind 1 ja dann doch keine vollen 3 Jahre genommen). Kann ich diese Zeit im Anschluss an MuSchu und EZ für Kind 2 dann je wieder ohne Zustimmung vom AG nehmen/ bzw. irgendwo direkt anhängen?
Und dass ich direkt nach dem neuen Mutterschutz wieder eine neue Elternzeit für mein 2te s Kind beantragen muss ist mir klar. Wie viel früher muss man das rechtlich oder reicht zum Geburtstermin aus?
Danke dir vielmals für deine Mühe.
von
Sienna87
am 28.03.2019, 12:00