Ich habe erst vor 1 Woche von meiner Schwangerschaft erfahren. Im Dez. beende ich eine Fortbildung (finanz. vom Arb.amt) und hatte schon ein erstes Gespräch wegen einem Job ab Januar. Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll. Wenn der AG mich einstellen will, muss ich ihn vorher unterrichten? (Ende Mai ist Entbindungstermin). Hätte natürlich ein schlechtes Gewissen, einen AG so zu linken. 2. Frage: Hat das Arb.amt das Recht mich noch zu vermitteln auch wenn dort die Schwangerschaft bekannt ist? Bekomme ich dann normales Arb.losengeld weiter?
Mitglied inaktiv - 04.10.2000, 13:54
Antwort auf:
neuer Job in Aussicht und jetzt schwanger
o.T.
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.10.2000
Antwort auf:
neuer Job in Aussicht und jetzt schwanger
Hallo Liane,
also das mit dem neuen Job ist natürlich ne blöde Sache und ich denke das ist eher ne "moralische" Frage als eine rechtliche weil rechtlich bist du nicht verpflichtet vor Antritt deinen neuen AG davon zu berichten. Also ist es im Endeffekt ganz dir überlassen oder besser gesagt dem Arbeitsamt weil würdest du die Arbeit "ablehnen", hätten die das Recht dir eine Entgeltsperre von bis zu drei monaten zu geben. Ausser natürlich du wirst von deinem AG in Spee abgelehnt ist dann wieder eine andere Sachlage.
Die zweite Frage ist ganz simpel. Natürlich hat das Arbeitsamt das Recht dich nach wie vor weiterzuvermitteln nur werden die es mit sicherheit nach einer bestimmten zeit auch sein lassen wenn sie merken das kein AG dich unter diesen "Umständen" einstellt. Und dein Arbeitslosenentgelt bekommst du weiterhin solange sich kein Arbeitsverhältnis ergibt.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen auch wenn nur als Laie.
Liebe Grüsse und viel Glück
Christina
Mitglied inaktiv - 04.10.2000, 16:32