Was muss ich als Arbeitgeber beachten, wenn ein Vater für einen Monat in Elternzeit gehen will? Knackpunkt: neu eingestellt und einen Monat danach schon Elternzeit, was jedoch schon mündlich durch uns als Arbeitgeber bei der Einstellung(!!) genehmigt wurde und kein Problem darstellt.. Lediglich die Meldeformalitäten bei SV, etc. unbekannt sind. DANKE für Infos!
Mitglied inaktiv - 23.04.2013, 09:33