Liebe Frau Bader, Zur Zeit befinde ich mich bis Mitte Januar 2019 in einer 2-jährigen Elternzeit. Nun muss ich ja mindestens 3 Monate vorher einen TZ-Wunsch beantragen. Da ich mir die Rückkehrmöglichkeit auf eine Vollzeitstelle nicht verbauen möchte, klingt das neue Brückenteilzeitmodell für mich auf den ersten Blick sehr gut. Der Betrieb hat mehr als 200 Mitarbeiter, ich bin mehr als 6 Monate dort beschäftigt. Jetzt stellt sich die Frage: Kann ich in 2018 (also Anfang Oktober) bereits einen Antrag auf einen Mitte Januar startenden Brückenteilzeitvertrag stellen? Oder geht das tatsächlich erst ab Januar 2019? Was würde passieren, wenn während einer 5-jährigen Brückenteilzeit eine erneute Schwangerschaft eintreten würde? Herzlichen Dank vorab für Ihre Antworten!
von Erbsenmaus am 11.09.2018, 23:09