Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch in EZ und in meinem eigentlichen Beruf auch weiter fest angestellt. Während der EZ übe ich ein selbstständige Tätigkeit als Fitnesstrainerin aus. Dies habe ich beim FA angemeldet und auch mit der KK geklärt. Nun lese ich von der RV Pflicht für Fitnesstrainer. Ich bin für verschiedene Vereine als Übungsleiter tätig (Honorarbasis) und bekomme das Geld monatlich überwiesen (insg. knapp unter 450,-€). Muss ich den Vordruck V0020 der RV ausfüllen? Ich bin etwas spät dran, da ich den Bescheid über die Selbstständigkeit bereits in 08/19 vom FA erhalten habe und bin nun etwas beunruhigt. Allerdings habe ich in 2019 auch nur bis zum Übungsleiterfreibetrag verdient. Wie gehe ich weiter vor?
von
Lalelu86
am 12.02.2020, 13:02
Antwort auf:
Nebenberufliche Tätigkeit während der Elternzeit
Hallo,
machen Sie einen beratungstermin bei der nächsten Beratungsstelle der Dt Rentenversichetrung und klären es ab. Sicher gibt es auch eine Hotline. Ich kann Ihnen nicht sagen, ob Ihre Tätigkeiten unter die Versicherungspflicht fallen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.02.2020
Antwort auf:
Nebenberufliche Tätigkeit während der Elternzeit
Danke, für die schnelle Rückmeldung. Ich konnte es telefonisch klären: Mein Annahme stimmt, dass Fitnesstrainer als Lehrer im Sinne der Rentenversicherung angesehen werden. Insofern besteht zunächst eine Beitragspflicht. Dies gilt für Einnahmen bis 450,-€ bzw. 650,-€ (Übungsleiterfreibetrag). Natürlich muss man den selbstständigen Nebenerwerb bei seinem Arbeitgeber anzeigen. Während der Elternzeit ist es hingegen völlig egal wie viel man verdient; es ist immer beitragsfrei.
von
Lalelu86
am 14.02.2020, 12:30