Hallo Frau Bader,
mein Freund und ich werden im Juni heiraten. Wir haben bereits eine Tochter die z.Z. noch meinen Namen trägt. Ich würde gerne bei der Hochzeit einen Doppelnamen annehmen.
Nun die Frage kann meine Tochter diesen dann auch bekommen, oder müssen wir uns für einen Nachnamen entscheinde???
Ich hoffe Sie können mir helfen.
Vielen Dank.
Lg Franziska
Mitglied inaktiv - 23.01.2008, 12:03
Antwort auf:
Namensrecht
Hallo,
die Eheleute müssen sich auf einen Familiennamen einigen - un dden trägt dann auch dasKind und mind. ein Ehepartner. Kinder erhalten keinen Doppelnamen bei Eheschließung.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.01.2008
Antwort auf:
Namensrecht
Soweit ich weiß, können Kinder keine Doppelnachnamen bekommen.
Bspiel:
Herr Kunz und Frau Müller heiraten.
Frau Müller heißt fortan Frau Kunz-Müller (oder Müller-Kunz), Herr Kunz bleibt Herr Kunz. Familienname ist damit Kunz und daher heißt das Kind dann auch Kunz.
Das gilt, soweit ich weiß, für Kinder, die nach der Eheschließung geboren werden.
Ob das Kind weiterhin Müller heißen dürfte (wenn es vor der Eheschließung schon so hieß), obwohl der Familienname zukünfig Kunz ist weiß ich nicht.
Allerdings dürfte Frau Müller auch Frau Müller bleiben und Herr Kunz bleibt Herr Kunz, d.h. es gibt keinen Familiennamen, dann kann das Kind natürlich auch Müller heißen.
Aber: Alle weiteren Kinder müssen dann so heißen wie Kind 1 (falls es das leibliche Kind von Herrn Kunz ist).
Aber dass das Kind einen Doppelnamen bekommen darf, meine ich geht nicht.
LG
Annette
Mitglied inaktiv - 23.01.2008, 12:59
Antwort auf:
Namensrecht
hallo annette,
danke für deine antwort. habe sogar verstanden was du mir sagen wolltest. *freu*
aber das wär natürlich doof. ich mag meiner maus eig. ungern den namen vom papa geben. meiner ist seltener und gefällt mir zu ihrem namen besser. also ich mag schon gern den doppelnamen haben. ach menno.
wie habt ihr es denn gelöst?
lg franzi
Mitglied inaktiv - 23.01.2008, 13:56
Antwort auf:
Namensrecht
Hallo,
damit wir unserem Kind einen Doppelnachnamen geben konnten, haben wir das ausländische Namensrecht gewählt.
Schöne Grüße
Mitglied inaktiv - 23.01.2008, 14:15
Antwort auf:
Namensrecht
Unsere Lösung:
*ähm* *räusper* wir haben alle den Namen meines Mannes angenommen. SOOOOOOOO schlecht ist der nicht und ich hatte zuerst mit einem Doppelnamen, aber das klang einfach "zu lang" für mich.
Na und dann habe ich halt gedacht, dass ich ja immerhin bei den Vornamen der Kinder die Wahl hatte und habe dann halt irgendwo in den sauren Apfel gebissen...
Wir haben eine bekannte Familie, da trägt beinahe jedes Mitglied einen anderen Nachnamen und das fand ICH gar nicht schön, von daher...
Viel Erfolg bei der Suche!
Annette
Mitglied inaktiv - 23.01.2008, 14:58