Hallo Frau Bader, ich habe eine etwas komplizierte Frage und hoffe, Sie können mir helfen. Ich lebe seit einigen Jahren von meinem Mann getrennt und habe einen neuen Freund. Nun möchte ich die Scheidung einreichen, um meinen neuen Freund zu heiraten. Ich trage einen Doppelnamen (Bsp. A-B), mein Noch-Mann und mein Sohn haben nur den Familiennamen B. Mein Zukünftiger heißt C und da ich den Namen meines Sohnes behalten möchte, möchte ich zukünftig B-C heißen. Nun meine Frage: kann ich nach der Scheidung den Namen A-B behalten und mich nach der neuen Hochzeit B-C nennen oder muss ich nach der Scheidung schon meinen Mädchennamen A abgeben, damit dem B-C nichts im Wege steht. Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken. Über google habe ich im Namensrecht nämlich nichts über diesen Fall gefunden. Herzlichen Dank!
Mitglied inaktiv - 23.08.2009, 19:01