Frage: Name

Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter trägt wie ich den Nachnamen meines Noch-Ehemannes. Nach der Scheidung ist es mir möglich, meinen Geburtsnamen wieder anzunehmen. Wenn ich die alleinige elterliche Sorge nach Scheidung erhalte... (Chance liegt momentan sehr gut-lt. Auskunft)...kann ich ohne Einwilligung den Nachnamen meines Kindes in meinen Geburtsnamen tauschen lassen oder wie geht das? Ich würde mich über eine Auskunft sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen

Mitglied inaktiv - 24.10.2008, 21:28



Antwort auf: Name

Hallo, selbst mit Zustimmung ist es nicht so einfach. Das war ja mal der Familienname. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.10.2008



Antwort auf: Name

Den Nachnamen des Kindes zu ändern ist nicht ohne weiteres möglich. Warum soll denn das Kind seinen Namen ändern? Wo ist es zum Wohl des Kindes daß es den (neuen) Namen dann "unbedingt" braucht? Wo ist der Namenswechsel zum Wohle des Kindes? SOLCHE Fragen wirst Du beantworten müssen, wenn Du den Nachnamen Deines Kindes ändern möchtest. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 25.10.2008, 10:10



Antwort auf: Name

Danke schon einmal für Deine Antwort, dann ist es also bei alleiniger Sorge nicht unmöglich, den namen zu ändern!Bei wem muss ich so eine Namensänderung eigentlich beantragen? Brauche ich einen Anwalt dazu, oder kann ich das auch alleine bewerkstelligen?

Mitglied inaktiv - 26.10.2008, 16:21



Antwort auf: Name

Hi.... in meiner Familie gab es einen sehr ähnlichen Fall. Meine Schwester, alleinige Sorgerecht für die Tochter und vom Kindsvater geschieden, wollte die Namensänderung. Das ging nur mit Einverständnis des Vaters, obwohl er das Kind 6 Jahre nicht gesehen hatte. Beantragen musst du das am Standesamt wo du geheiratet hast, dann muss der Kindsvater im Beisein eines Standesbeamten oder Notares diesen Antrag unterzeichnen, und dann ist es sehr schnell erledigt, nur der Vater muss mitspielen wenn kein triftiger Grúnd für den Namenswechsel vorliegt.. LG Dani

Mitglied inaktiv - 26.10.2008, 19:53



Antwort auf: Name

Hallo Dani---- danke für Deine Antwort---reicht das nicht, wenn er selber ein Schriftstück aufsetzt, worin steht, daß er mit der Namensänderung einverstanden ìst? Denn er wird 1000%ig bestimmt nicht deswegen in den Norden Deutschlands fahren, wenn er im Süden wohnt, geschweige denn irgendwelche sonstige Gänge dafür erledigen.....und wenn er einfach aus Trotz nicht damit einverstanden ist? Heieieiei.....

Mitglied inaktiv - 26.10.2008, 22:29



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