Liebe Frau Bader,
ich schreibe Ihnen heute im Namen meiner Freundin (hat kein Internet).
Sie ist jetzt in der 15. SSW und arbeitet in einem großem Hotel an der Rezeption.
Zuerst hatt sie ca. 300km von hier gearbeitet und wurde dann auf eigenem Wunsch in ein anderes Hotel (gleicher AG) ca. 100 km von hier versetzt. Dort wird sie auch sehr gebraucht da das Hotel erst eröffnet wurde und die Angestellten noch nicht den rechten Durchblick haben.
Nun arbeitet sie hauptsächlich im Nachtdienst (ca.22-07 Uhr). Von der Schwangerschaft weiß sie schon länger aber hat sich noch nicht zum FA getraut da sie meint wenn sie den Mutterpass bekommt dürfe sie nicht mehr im Nachtdienst arbeiten. Es ist ihr unangenehm nach so kurzer Zeit bei ihrer neuen Chefin mit einer SS anzukommen.
Nun die frage an Sie:
Darf Sie trotz SS weiter im Nachdienst arbeiten wenn sie es möchte und sich körperlich dazu in der Lage fühlt??
Es ist ihre erste SS und sie hat keinerlei Beschwerden.
LG Susi
Mitglied inaktiv - 05.10.2000, 23:24
Antwort auf:
Nachtarbeit
Liebe Susi,
es gibt für das Gaststätten- und Hotelgewerbe Abweichungen von dieser Grundregel. Danach dürfen Schwangere bis 22.00 Uhr arbeiten, wenn sie in Beherbergungsunternehmen arbeiten, außerdem dürfen sie an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine unterbrochene Ruhezeit von mind. 24 Std. in Anschluß an eine Nachtruhe gewährt wird.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.10.2000
Antwort auf:
Nachtarbeit
Hallo Susi,
Werdende und stillende Mütter unterliegen einer Reihe von Einschränkungen in Sachen Beschäftigung.
Darin eingeschlossen ist u.a. ein Verbot von Mehrarbeit (auch Überstunden genannt), Nachtarbeit sowie eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen. D.h. deine Freundin darf keine Nachtschichten mehr arbeiten. Dabei muß der AN allerdings der Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen weitergezahlt werden, da diese Einschränkungen nicht zu finanziellen Nachteilen für die AN führen dürfen. Das ganze wird dann Mutterschutzlohn genannt.
Wenn der AG am Umlageverfahren U 2 teilnimmt (d.h. er gegen solche Ereignisse bei der KK versichert ist), dann übernimmt meines Wissens sogar die KK diesen Mutterschutzlohn.
Am besten ein ruhiges Gespräch mit dem AG und schon mal vorher überlegen, wie es eventuell weitergehen kann, ohne das deine Freundin nachts arbeitet.
Viel Glück
Vanessa
Mitglied inaktiv - 06.10.2000, 09:58